1. Mitglieder in Ausschüsse gewählt
In seiner Sitzung hat der WDR-Rundfunkrat Heike Meyer als Mitglied des Programmausschusses des Rundfunkrats der Deutschen Welle bestätigt. Sie nimmt stellvertretend für alle ARD-Landesrundfunkanstalten mit beratender Stimme an den Sitzungen teil, ebenso wie ein Mitglied des ZDF-Fernsehrats. Hintergrund ist, dass ARD und ZDF den größten Teil der Sendeinhalte des deutschen Auslandsfernsehens beisteuern. Der Programmausschuss berät den Rundfunkrat der Deutschen Welle in allen inhaltlichen Fragen zu den Programmen und Angeboten des Senders.
In der Sitzung wurden außerdem zwei Mitglieder des Rundfunkrats in Fachausschüsse gewählt. Fabiana Kühl, die seit 1. Februar 2024 neues Mitglied im Rundfunkrat ist, wurde in den Programmausschuss des Gremiums gewählt. Frank Jablonski MdL, der bisher Mitglied des Programmausschusses war, wechselte in den Ausschuss für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung.
2. Informationen zu den Beteiligungsunternehmen des WDR
Der WDR hat dem Rundfunkrat seinen jährlichen Beteiligungsbericht vorgelegt. Mit dem Beteiligungsbericht stellt der WDR gemäß § 45a WDR-Gesetz Transparenz über sein Engagement in Beteiligungsunternehmen her. Der Bericht für das Jahr 2023 informiert über wesentliche Entwicklungen der WDR-Beteiligungen, deren wirtschaftliche Situation sowie deren Beziehungen zum WDR. Der Bericht gibt zudem einen Überblick über Veränderungen am Beteiligungsportfolio des WDR. Der Rundfunkrat schloss sich der Empfehlung des Verwaltungsrates an, im Beteiligungsbericht künftig auf den Abdruck der Originaltestate der Wirtschaftsprüfer zu verzichten. Stattdessen erhält der Bericht eine neue Übersicht mit den für das Gremium wesentlichen Informationen zu den Testaten. Weitere Informationen zu den Beteiligungen des WDR finden Sie hier.
Nach dem WDR-Gesetz sind die Aufsichtsgremien der Beteiligungsunternehmen des WDR nach Möglichkeit auch mit Mitgliedern des Rundfunkrats zu besetzen. Marie Kaub, stellvertretende Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats und Aufsichtsratsmitglied der Bavaria Film GmbH, berichtete dem Gremium über die aktuelle Situation der Film- und Fernsehbranche in Deutschland, die maßgeblich durch die Novellierung der gesetzlichen Filmförderung bestimmt ist. Außerdem erläuterte sie die konkrete wirtschaftliche Situation des Unternehmens und dessen Fortschritte im Bereich der Digitalisierung.
Im Bericht aus dem Aufsichtsrat der Film- und Medienstiftung NRW GmbH für das Jahr 2022 betonten Anjara Ingrid Bartz und Friederike van Duiven, beide Mitglieder des Rundfunkrats, die wichtige Rolle der Stiftung bei der Förderung der Film- und Medienkultur sowie der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Sie stellten die verschiedenen Förderungen und Aktivitäten der Stiftung vor, wie beispielsweise die finanzielle Unterstützung von Kinofilmen und Serien sowie die Standortentwicklung Nordrhein-Westfalens. Darüber hinaus berichteten sie über die Überwachung und Unterstützung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat sowie über Herausforderungen und Entwicklungen, u. a. einen Wechsel in der Geschäftsführung, und finanzielle Einschnitte ab 2024. Zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen fand die Beratung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung statt.
3. Intendant berichtet über Fortschritte der ARD-Reform
Intendant Tom Buhrow berichtete dem Rundfunkrat über die jüngsten Ergebnisse der Sitzung der ARD-Intendantinnen und -Intendanten in Frankfurt (Oder) Anfang Februar 2024. Im Rahmen des seit einem Jahr laufenden Reformprozesses konnten sich die Senderchefs auf neue Formen der Zusammenarbeit verständigen. Ein zentrales Ziel der ARD-Reform sei es, die Zusammenarbeit und Effizienz innerhalb der ARD weiter zu steigern. Dazu gehöre die Einrichtung eines interdisziplinären KI-Netzwerks und die Definition weiterer medienübergreifender Kompetenzzentren für bestimmte Programmschwerpunkte. Zu den bereits beschlossenen Kompetenzzentren „Klima“, „Verbraucher“ und „Gesundheit“ sollen die Kompetenzzentren „Wissen, Bildung und Schule“, „Reisen“ und eine Gemeinschaftsredaktion „Kochen & Kulinarik“ hinzukommen. Bis April sollen die Federführungen für diese neuen Einheiten festgelegt werden, bis Ende des Jahres weitere Themenfelder für eine vertiefte Zusammenarbeit evaluiert werden. Als erster Schritt zur praktischen Umsetzung der Programmreform im Hörfunk wurden in der heutigen Sitzung die Entwürfe zur Änderung des Programmschemas von WDR 3 und WDR 5 an den Programmausschuss des Rundfunkrats überwiesen. Programmschemaänderungen bedürfen der Zustimmung durch den Rundfunkrat. Weitere Informationen zu den Ergebnissen der ARD-Sitzung sind hier veröffentlicht.
Auch die Empfehlungen des Zukunftsrates waren Gegenstand der Beratungen im Rundfunkrat. Im Hinblick auf den Vorschlag, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) solle künftig nachträglich feststellen, ob der öffentlich-rechtliche Auftrag erfüllt worden sei, stellten mehrere Mitglieder des Rundfunkrats klar, dass dies originäre Aufgabe der Rundfunkräte sei. Das Gremium sei seit einigen Monaten mit der Erarbeitung von Richtlinien zu inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards befasst, die sich aus den Vorgaben des Dritten Medienstaatsvertrags ergäben.
4. WDR-Satzung angepasst
Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung Änderungen der WDR-Satzung beschlossen. Die finanziellen Schwellenwerte für Vertragsabschlüsse und Beschaffungsvorgänge, ab denen der Verwaltungsrat befasst werden muss, werden angehoben. Damit soll ein rein inflationsbedingter Anstieg der Verwaltungsratsvorlagen in den kommenden Jahren vermieden werden. Eine weitere Anpassung betrifft die Stellvertretung des Intendanten. Seit Jahresbeginn vertreten die beiden Justitiarinnen des WDR im Top-Sharing-Tandem Tom Buhrow. Für diesen Fall der Doppelbesetzung wurde nun klargestellt, dass die Stellvertretung jeweils nur von der diensthabenden Direktorin wahrgenommen wird. Weitere Änderungen betreffen kleinere formale und redaktionelle Korrekturen. Die jeweils gültige Fassung der WDR-Satzung kann hier abgerufen werden.
5. Produktionsverträgen zugestimmt
Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung fünf Programmverträgen zugestimmt. Es handelt sich um die Verträge für die Serie ‚Verlangen‘, die beiden Shows ‚Frag doch mal die Maus 2024‘ und ‚Was kann der Mensch – Die Hirschhausen-Show 2024‘ sowie für den ‚Tatort Köln – Der Turm‘ und die Darstellerverträge der Tatort-Kommissare Münster. Die Programmverträge werden zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beraten. Für die Verträge hatte der WDR-Verwaltungsrat im Vorfeld die Zustimmung empfohlen.
6. Ausblick
Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 18. April 2024 statt, voraussichtlich im Wallraf-Richartz-Museum in Köln.
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