Dreistufentest-Verfahren

Teil 2/7 - Was wird geprüft?

Der WDR-Rundfunkrat hat im Dreistufentest zu prüfen,

  1. inwieweit das (digitale) Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
  2. in welchem Umfang das (digitale) Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
  3. welcher finanzieller Aufwand für das (digitale) Angebot erforderlich ist.

Von diesen drei Stufen leitet sich der Name des Dreistufentests ab.