Dreistufentest-Verfahren

Was ist ein Dreistufentest?

Der Dreistufentest ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Genehmigungsverfahren für Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,
das der Medienstaatsvertrag vorschreibt.

Telemedien ist ein juristischer Begriff, der sich aus den Worten Teledienst und Mediendienst zusammensetzt. Er bezeichnet das digitale Angebot einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Hierunter fallen unter anderem neben der Sender-Homepage auch die von der Rundfunkanstalt angebotenen Apps und Social-Media Kanäle.

Mit Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. Juni 2009 wurden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet, neue oder veränderte Telemedienangebote sowie ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme einem Genehmigungsverfahren (Dreistufentest) zu unterziehen. Die entsprechenden Regelungen finden sich nunmehr im Medienstaatsvertrag, der den Rundfunkstaatsvertrag mit Wirkung vom 7. November 2020 abgelöst hat.