Der Klage, von der der WDR durch die Berichterstattung erfahren hat, geht eine sehr lange und kleinteilige Auseinandersetzung zwischen dem Mitarbeiter und vielen Stellen im WDR voraus. Dabei hat der WDR bis zuletzt versucht, den Konflikt konstruktiv und fair zu lösen.
Zur Beschäftigung von Jürgen Döschner:
Als seine Redaktionseinheit 2019 im Zuge der Neuordnung der Programmdirektionen wie andere im neu gegründeten Newsroom aufging, hat er eine Beschäftigung dort abgelehnt. Im Hinblick auf seine Tätigkeiten hat er eine Sonderrolle gefordert. Wie für andere Mitarbeiter:innen im WDR gilt auch für den betreffenden Kollegen, dass er sich nicht allein nach persönlichen Vorlieben und unabhängig von der Verfügbarkeit von Stellen aussuchen kann, wo und mit welchen konkreten Aufgaben er innerhalb des WDR arbeiten möchte. Dies wurde Herrn Döschner in persönlichen Gesprächen wiederholt erläutert.
Ein Wechsel in die andere Programmdirektion zu "Monitor" oder in das investigative Ressort des WDR hätte dort eine freie Stelle vorausgesetzt. Anfang 2020 stimmte er einer Umsetzung in die Redaktion von COSMO zu. Die in dieser Funktion üblichen Aufgaben wie bspw. Redaktionsdienste nimmt er im Gegensatz zu seinen Kolleg:innen nicht wahr, an Konferenzen nimmt er nicht regelmäßig teil. Dennoch wird ihm im Sinne eines konstruktiven Miteinanders bei COSMO ermöglicht, eine wöchentliche Kolumne mit allen damit verbundenen journalistischen Freiheiten zu publizieren. In "Tacheles" widmet er sich Themen wie Nachhaltigkeit, Umwelt und Klima. Darüber hinaus gab es mehrere Gespräche und Mailwechsel mit der Redaktionsleitung von COSMO, die zum Ziel hatten, den Kollegen in die Redaktion einzubinden. Dies hat er wiederholt abgelehnt.
Beitragsangebote seinerseits, beispielsweise dem Newsroom gegenüber, scheiterten meist nicht an inhaltlichen Positionen, sondern an der Tatsache, dass er sich nicht an verabredete Workflows hielt. Für die Erstellung, Abnahme und Publizierung von Beiträgen gibt es im WDR klare Absprachen. Aus programmlichen und organisatorischen Gründen gilt etwa die Vereinbarung, dass sich einzelne Redakteur:innen nicht direkt an den Newsroom wenden, sondern die Angebote kanalisiert über die jeweiligen Fachredaktionen (z.B. Landespolitik oder Wissenschaft) an den Newsroom gegeben werden. Die Einbettung in und die Abnahme durch eine Fachredaktion stellt dabei für den Newsroom auch in der Tagesaktualität sicher, dass Ergebnisse eines Rechercheansatzes bereits diskutiert und bewertet wurden und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Qualität des Programms. Herr Döschners Agieren hat immer wieder zu Vertrauensbrüchen in der Zusammenarbeit mit anderen Redaktionen geführt.
Im Fall des Berichts über den damaligen Ministerpräsidenten Laschet und den Konflikt um den Hambacher Forst wurden die redaktionellen Abläufe nicht eingehalten, was ein Grund dafür war, den Beitrag zur Prüfung aus dem Programm zu nehmen. Auf eine spätere Ausstrahlung hatte sich Herr Döschner nicht eingelassen. Zudem hatte die Fachredaktion das betreffende Thema bereits abgelehnt. Die angebliche Kernaussage des Videos hatte damals schon keinen Newswert mehr. Der WDR und andere hatten längst berichtet, dass die Landesregierung einen Vorwand für die Räumung des Forstes gesucht hatte. Die Hintergründe zu dem bereits durch andere Medien veröffentlichten Sachverhalt finden Sie u.a. bei DWDL. Dass es in dem Zusammenhang nicht um die Inhalte bzw. die Berichterstattungsfreiheit von Journalist:innen geht, die sich mit der Klimakrise oder der Kohleindustrie beschäftigen, zeigt die Vielzahl von Beiträgen, Dokumentationen und Programmangeboten, die es im WDR zu diesen Themenkomplexen gibt.
Falsch ist, dass das Justiziariat des WDR zu der Einschätzung gekommen wäre, dass der Beitrag zur Räumung des Hambacher Forstes "Newswert besaß und hätte gesendet werden müssen". Der befasste Jurist hat sich im Vorfeld der Veröffentlichung lediglich mit der Frage beschäftigt, ob eine Veröffentlichung rechtlich zulässig gewesen wäre, nicht aber, ob der Beitrag hätte gesendet werden müssen, da das eine Frage der journalistischen Bewertung ist. Er hat sich daher auch nicht dazu geäußert, ob der Beitrag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch einen Newswert hatte, er hatte im Gegenteil seine Zweifel hinterlegt, ob das Video von besonderem Informationsinteresse ist.
Ein Hinweis zur Rolle des Schlichtungsausschusses: Nach der Berichterstattung des Spiegel 2021 hat sich der Schlichtungsausschuss so geäußert: "Der Schlichtungsausschuss hat nicht die Aufgabe, über die Sendefähigkeit eines Programmbeitrages zu richten. Er gibt weder ein juristisches noch ein journalistisches Gutachten zu einem Beitrag ab." Hier geht’s zur kompletten Stellungnahme.
Interne Konflikte zu inhaltlichen Äußerungen des Kollegen gab es vor allem zu seinem auch öffentlich vielfach kritisierten Tweet aus dem Jahr 2017, in dem er den Begriff "Vergasen" in Zusammenhang mit dem Dieselskandal gesetzt hatte. Vor diesem Hintergrund hatte er damals auch seine Funktion als ARD-Energieexperte abgeben müssen. Der Tweet wurde von Herrn Döschner selbst schriftlich als Fehler eingeräumt und bedauert.
Mit der Klageschrift beschäftigt sich der WDR sobald sie vorliegt.
"Kölner Stadt-Anzeiger": Klage gegen WDR Journalist wirft dem Sender „faktisches Arbeitsverbot” vor