Stichtag

15. Juli 1291 - König Rudolf von Habsburg stirbt in Speyer

1254 stirbt der letzte Stauferkönig Konrad IV. Damit beginnt im Heiligen Römischen Reich auf deutschem Boden das Chaos. Die kommenden Könige und Gegenkönige können sich nicht durchsetzen, sodass Historiker die Phase als "Interregnum" - als Zeit ohne echte Herrschaft - bezeichnen.

Erst die Wahl Rudolfs von Habsburg 1273 zu Rudolf I. bringt wieder Stabilität ins Reich. "Denn geendigt nach langem verderblichen Streit / War die kaiserlose, die schreckliche Zeit, / Und ein Richter war wieder auf Erden", wird Friedrich von Schiller später dichten: "Nicht blind mehr waltet der eiserne Speer, / Nicht fürchtet der Schwache, der Friedliche mehr, / Des Mächtigen Beute zu werden."

Kleiner König, großer Feldherr

Geboren wird Rudolf von Habsburg im Jahr 1218 auf Burg Limburg am Kaiserstuhl. Er erhält verschiedene Grafschaftsrechte im Aargau und im Elsass: ein relativ kleiner Herrscher, der den Fürsten als König gelegen kommt. Denn die Reichsfürsten haben sich im Interregum längst jene Ländereien, Rechte und Privilegien angeeignet, die eigentlich dem deutschen König zustehen. Rudolf muss vor seiner Wahl versprechen, das Reichsgut von denen, die ihn wählen, nicht zurückzuholen.

Doch genau das wird er von seinem Gegenspieler Ottokar von Böhmen tun, der sich aufgrund dubioser Erbansprüche das Herzogtum Österreich, die Steiermark und Kärnten angeeignet hat. Als Ottokar nicht zu den von Rudolf einberufenen Hoftagen erscheint und damit die Königsmacht in Frage stellt, kommt es 1278 zur Ritterschlacht bei Dürnkrut nordöstlich von Wien. 600 Jahre lang gehören fortan Österreich und die Steiermark den Habsburgern.

Erst der Richter, dann die Rache

So schwach wie von den Reichsfürsten erhofft, ist Rudolf von Habsburg auch als König nicht. Auf dem Gebiet der inneren Ordnung leistet er ganze Arbeit. So richtet er so genannte Reichslandvogteien ein, die von einem vom König ernannten Vogt verwaltet werden, ohne dass dieses Recht vererbbar wäre. Er als König darf den Vogt auch wieder absetzen: eine erhebliche Zunahme an Einfluss.

Und Rudolf I. erlässt eine Landfriedensordnung, die Schluss macht mit der Praxis der ritterlichen Selbstjustiz - zumindest müssen Geschädigte nun vorher das Gerichtsurteil abwarten, bevor sie sich rächen dürfen. Mehr an Rechtssprechung ist im 13. Jahrhundert nicht durchsetzbar.

Rudolf von Habsburg stirbt am 15. Juli 1291 mit 73 Jahren in Speyer. Sein Abbild auf der Grabplatte im dortigen Dom gilt als eines der ersten lebensnahen Porträts eines deutschen Königs.

Stand: 15.07.2011

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