6. November 1958 - Bundestag verschärft das Lebensmittelgesetz

Stand: 06.11.2018, 00:00 Uhr

Früher war weniger Intoleranz. Zumindest gegenüber Laktose. Und weniger Allergien gegen Lebensmittel, so glaubt man zumindest, gab es auch. Menschen mit Kuhmilch-Unverträglichkeit oder Nussallergie brauchen im Supermarkt deshalb mehr denn je Produkte, deren Inhaltsstoffe gut gekennzeichnet sind. Und manchmal sollten Zusatzstoffe wegen möglicher Gefahren sogar ganz verboten werden.

Deutschland ist eines der Länder mit dem besten und vielfältigsten Angebot an Lebensmitteln: Produkte, die auf den Verpackungen im Supermarkt mit seinen durchschnittlich 10.000 Lebensmitteln zudem besonders gut gekennzeichnet sind.

Bundestag verschärft Lebensmittelgesetz (am 06.11.1958) WDR 2 Stichtag 06.11.2018 03:34 Min. Verfügbar bis 03.11.2028 WDR 2

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Erlaubt ist, was nicht verboten ist

Grund hierfür ist das "Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz". Sein Ziel ist laut Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), die "Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen und Täuschungen im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen umfassend zu schützen".

Seinen Anfang nimmt die Entwicklung 1927 zu Zeiten der Weimarer Republik in einem Lebensmittelgesetz, das hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Inhaltsstoffen allerdings recht lax verfährt. Am 6. November 1958 verabschiedet der Bundestag eine deutlich verschärfte Fassung. "Die Bundesrepublik hat mit den Vereinigten Staaten als allererste Regierung der Welt ein neues Prinzip für Zusatzstoffe eingeführt", sagt Dieter Eckhard vom Bundesgesundheitsministerium ein paar Jahre später stolz. Seitdem ist alles das verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Allergene müssen angegeben werden

Seit 1958 müssen die damals "Fremdstoffe" genannten Zusatzstoffe wie Aromen oder Stabilisatoren, aber auch heute oft "Spuren" genannte Rückstände etwa von Nüssen auf den Verpackungen ausdrücklich aufgeführt sein. Das tut vor allem in Zeiten einer zunehmenden Technologisierung der Lebensmittelverarbeitung dringend Not.

Inzwischen hat Deutschland viele Befugnisse im Bereich des Lebensmittelrechts auf die EU übertragen. 2006 wird hierzu eine "Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel" herausgegeben. Seit 2011 ist zudem die Angabe von Allergenen verpflichtend.   

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