Der Mann hatte Anfang 2022 einen Knallkörper Richtung der Münsteraner Ersatzspieler geworfen und dabei vier Menschen verletzt. Die Partie wurde daraufhin abgebrochen und später als Niederlage für RWE gewertet.
Erst Haft, dann Bewährung - und jetzt?
Zunächst wurde der damals 29-Jährige zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt - wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Körperverletzung in vier Fällen, wie es hieß. Nach Berufung des Angeklagten wurde die Strafe in zweiter Instanz auf eine zweijährige Bewährungsstrafe reduziert.
Diese Strafe wurde nun erneut aufgehoben, weil das Oberlandesgericht sie für nicht ausreichend hält. Auch, weil "der Angeklagte bei der Tat wegen früherer Verurteilungen gleich doppelt unter Bewährung stand", wie es in der Urteilsbegründung heißt. Daher müsse die Strafzumessung nun nochmals vor dem Landgericht verhandelt werden.