ZeitZeichen

05.08.1964 - Bundestag verabschiedet das Vereinsgesetz

Stand: 09.03.2016, 15:29 Uhr

Wenn mehr als drei Deutsche zusammensitzen, gründen sie einen Verein - behaupten böse Zungen. Eigentlich bedarf es nach dem Vereinsgesetz mindestens sieben Mitglieder, um ins amtliche Register eingetragen zu werden. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass der Deutsche im Kern ein Vereinsmeier ist.

Von Ariane Hoffmann

Die Zahlen sprechen für sich: Fast 600.000 Vereine sind heute registriert - fast die Hälfte davon sind Sportvereine. Der Rest ist eine bunte Mischung aus Garten-, Gesangs-, Katzen- und sonstigen Vereinen. Insgesamt sind darin rund 20 Millionen Menschen - mal mehr, mal weniger - aktiv.

Geordnete Freizeitgestaltung mit Statuten, Kassenwart und Hauptversammlungen hat offenbar ihren Reiz. Und auch wenn die Vereine häufig Probleme damit haben, junge Mitglieder zu gewinnen, gründen sich doch ständig neue.

Heute gibt es rund sieben Mal so viele Vereine wie vor 50 Jahren. Doch schon damals erkannte man, dass hier eine strenge Ordnung her muss. Und so verabschiedete der Deutsche Bundestag am 5. August 1964 das Vereinsgesetz.

Redaktion: Ronald Feisel

Die Sendung zum Nachhören und Download WDR ZeitZeichen 05.08.2014 14:04 Min. Verfügbar bis 02.08.2054 WDR 5

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