Gewinnspiel "Halber Tacho – Abstand rettet Leben"

Teilnahmebedingungen

Stand: 21.10.2024, 06:00 Uhr

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel "Halber Tacho – Abstand rettet Leben" erkennen Sie folgende Teilnahmebedingungen und Spielregeln als verbindlich an und bestätigen Ihre Kenntnisnahme.

1. Was gibt es zu gewinnen?

WDR 4 verlost zwischen dem 21. Oktober 2024 und 08. November 2024 insgesamt 6 x10 Plätze für Fahrsicherheitstrainings am Samstag, 09. November 2024. Die Trainings finden an diesem Tag an den ADAC-Standorten Weilerswist, Grevenbroich, Rüthen, Haltern/Recklinghausen, Olpe und Paderborn statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich ihren Standort aus diesen sechs Möglichkeiten auswählen. Ein Wechsel des Standortes ist danach nicht mehr möglich. Die Uhrzeiten variieren und werden vorher bekannt gegeben. Für die Teilnahme sind ein gültiger Führerschein und ein eigener PKW obligatorisch – es besteht keine Möglichkeit sich vor Ort ein Fahrzeug auszuleihen. Bis zum 08. November werden ausschließlich Plätze für den 09. November 2024 verlost. Ab 09. November bis 30. März 2025 werden weitere 10 Fahrsicherheitstrainings in Form von Gutscheinen in unregelmäßigen Abständen verlost. Diese Gutscheine sind für alle sechs Standorte gültig und können an einem beliebigen Datum (nach Verfügbarkeit) eingelöst werden. Es gelten die Einlösungsbedingungen auf den Gutscheinen, die vom ADAC festgelegt werden.

2. Wie läuft das Gewinnspiel ab?

Die Verlosung der Gutscheine findet montags bis sonntags vom 21. Oktober bis 08. November 2024 statt. Kandidatinnen oder Kandidaten registrieren sich über das Teilnahmeformular auf wdr4.de. Aus diesen Teilnehmenden werden die Gewinner*innen gezogen.

3. Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen das Training mit dem eigenen PKW absolvieren. Wir weisen explizit darauf hin, dass eine Teilnahme mit einem Wohnmobil, LKW, Ufo oder Omnibus nicht möglich ist. WDR 4 kann einzelne Teilnehmer ausschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen - zum Beispiel, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder fahruntüchtig vor Ort erscheinen. WDR 4 behält sich ferner vor, juristisch gegen Manipulationsversuche vorzugehen bzw. bei Verdacht auf Manipulation juristische Schritte einzuleiten.

Mitarbeiter des WDR, angegliederter Firmen, wie Tochterunternehmen, und beteiligter Firmen, Werbe- oder Promotion-Agenturen sind von der Teilnahme ausgeschlossen ebenso wie Mitarbeiter des ADAC bzw. beauftragter Dienstleister sowie deren Angehörige oder Mitglieder desselben Haushalts.

4. Berichterstattung

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Mitspieler damit einverstanden, dass der WDR ggf. über Gewinnspiel, Teilnehmer (voller Name und Wohnort) und Gewinner exklusiv und unentgeltlich in Bild und Ton in sämtlichen Medien berichten kann. Die Gewinner erklären sich zeitlich unbefristet damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton- oder Bild-Material im Zusammenhang mit der Darstellung des Gewinnspiels zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet und öffentlich vorgeführt werden darf (in sämtlichen Medien, insbesondere in Film, Funk, Fernsehen, Multimedia, sämtliche Bild-, Tonträger und Abrufsysteme, DVD u.ä.). Der WDR ist berechtigt, die übertragenen Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

5. Haftung

WDR 4 haftet nicht bei Ausfällen des Servers und technischen Funktionsstörungen.

WDR 4 und die WDR mediagroup GmbH übernehmen ausdrücklich keinerlei Haftung für Ansprüche im Zusammenhang mit Leistungspflichten von Dritten. Veranstalter der Reisen i. S. d. §§ 651a ff. BGB bzw. Erbringer der Leistungen ist ausschließlich unser Gewinnspielpartner ADAC. WDR 4 und die WDR mediagroup GmbH übernehmen keine Gewährleistung für etwaige Rechts- oder Sachmängel.

Für die Einlösung der Trainingsgutscheine gelten jeweils die auf dem Gutschein vermerkten Bedingungen bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ADAC.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beteiligten ADAC Fahrsicherheitszentren (FSZ)

ADAC Fahrsicherheitszentrum in Weilerweist: AGB - ADAC FSZ Rhein-Erft

ADAC Fahrsicherheitszentrum in Grevenbroich: AGB - ADAC FSZ Grevenbroich

ADAC Fahrsicherheitszentrum in Rüthen: AGB - FSZ Kaiserkuhle

ADAC Verkehrssicherheitszentrum in Olpe: AGB - VSZ Olpe

ADAC Fahrsicherheitszentrum in Paderborn: AGB - ADAC FSZ Paderborn

ADAC Fahrsicherheitszentrum in Haltern/Recklinghausen: AGB - ADAC FSZ Westfalen

6. Was passiert mit Ihren Daten?

Wenn Sie beim Gewinnspiel "Halber Tacho – Abstand rettet Leben” mitmachen, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Verlosung erhobenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) von WDR 4 bzw. den angeschlossenen Partnern gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels/zur Ausspielung erforderlich ist.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ebenfalls nur zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels / zur Ausspielung statt. Eine darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten, insbesondere zu Werbezwecken, findet nicht statt. Nach Durchführung des Gewinnspiels werden sämtliche Daten der Teilnehmer unwiderruflich gelöscht.

Das Einverständnis des Teilnehmers zur Verwendung dieser Daten ist jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist zu richten an: wdr4@wdr.de.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie im Gewinnfall von Mitarbeitern des WDR und des ADAC kontaktiert werden und Informationen über die Gewinnabwicklung erhalten. Zur Gewinnabwicklung benötigen wir Name, Anschrift, Kontaktdaten und Geburtsdatum. Letztgenannte Daten werden nur von Gewinnern erhoben.

7. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Köln.