Mit der Strafe folgte das Gericht der Forderung des Staatsanwaltes. Auch die Verteidigerin des Angeklagten hielt ihren Mandanten für schuldig, trotzdem forderte sie ein mildes Urteil. Mit ihrem Strafmaß liegen die Richter im oberen Bereich für Totschlag. Fünf bis 15 Jahre Haft sind dabei möglich
Der Angeklagte nahm das Urteil reglos entgegen. Vor Gericht hatte er die Tat, die er zuvor bereits gestanden hatte, nur teilweise zugegeben. Er habe nur zweimal zugestochen, die restlichen Stiche müsse jemand anderer seinem Vater zugefügt haben. Das glaubte ihm im Gerichtssaal niemand.
Ermittler vor Gericht ohne Zweifel
Kriminalbeamte hatten ausgesagt, dass Spurenlage, Obduktion und Zeugenaussagen keinerlei Hinweise auf einen solchen Tathergang ergäben. Nur der 43-Jährige könne der Täter sein. Dazu passe auch, dass er sich in keiner Weise überrascht vom Tod des Vaters gezeigt habe. Vielmehr habe er sogar noch zur Polizei gesagt, dass er "jemanden um die Ecke gebracht" habe. "Er ist ganz klar der Tat überführt."
Warum der Mann seinen Vater getötet hat, bleibt für das Gericht weitgehend unklar. Klar ist aber, dass er trotz seiner Depressionen voll schuldfähig ist. Das belegen Gutachten.
Zeugenaussagen und Chatverläufe zeigen, dass er immer ein liebevolles Verhältnis zu seinem Vater hatte, der ihm half, wo er konnte. Nach eigenen Aussagen fühlte sich der Verurteilte aber auch immer unter Druck gesetzt und benachteiligt im Hinblick auf seinen jüngeren Bruder.
Vater mit 16 Messerstichen getötet
Wie es genau zu der Tat gekommen ist, können die Richter nicht sagen. Laut dem 43-Jährigen war es zu einem verbalen Streit gekommen, in dessen Verlauf er seinen Vater zu Boden stieß. Dann müsse er zugestochen haben. Die Lebensgefährtin des Vaters fand ihn mit dem Messer in der Brust tot in seiner Küche.
Noch im Gerichtsaal erklärte der 43-Jährige, dass er nicht gegen das Urteil vorgehen will.
Unsere Quellen:
- Reporterin im Gericht
Über dieses Thema berichten wir am 05.04.2024 im WDR Fernsehen: Lokalzeit Südwestfalen, 19:30 Uhr.