Die Stadt Gelsenkirchen bleibt hart: die Verleiher Tier und Bolt dürfen ihre E-Scooter im Stadtgebiet nur weiter verleihen, wenn Nutzer ihre Identität mit einem Ausweis oder Führerschein nachweisen. Bis zum 20. April können die Verleiher zustimmen oder ihre Roller aus Gelsenkirchen entfernen, ansonsten würden sie kostenpflichtig eingesammelt, so ein Stadtsprecher.
Missbrauch eindämmen
Ziel der Stadt ist es, strenger mit den Nutzern von E-Scootern umzugehen. Und besser gegen Missbrauch vorzugehen. Wildes Parken, das verbotene Fahren zu zweit oder durch eine Fußgängerzone könnten dadurch vorbei sein. Zuletzt gestiegene Unfallzahlen könnten wieder sinken, glaubt die Stadt. Um den Identitätsnachweis durchzusetzen, hat die Stadt die Verträge mit den beiden Betreiberfirmen Tier und Bolt Ende März auslaufen lassen.
Einzigartig in Deutschland
Der Identitätsnachweis für E-Scooter wäre bundesweit einzigartig. Die Verleiher-Firma Tier wehrt sich mit einem Eilantrag vor dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht. Das will noch vor dem 20. April entscheiden, ob der Verleiher gegen das Verbot der Stadt vorgehen kann, so ein Gerichtssprecher. Die E-Scooter von Tier sind wegen des laufenden Verfahrens aktuell nicht nutzbar. Die Firma habe sie inaktiv geschaltet.
Unsere Quellen:
- E-Scooter Verleiher Tier
- Stadt Gelsenkirchen
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Über das Thema berichten wir im Fernsehen in der WDR Lokalzeit Ruhr am 04.04.2024.