Nach tödlichem Zugunglück in Hürth: Anklage gegen einen Beschuldigten 00:29 Min. Verfügbar bis 04.12.2026

Nach tödlichem Zugunglück in Hürth: Anklage gegen einen Beschuldigten

Stand: 04.12.2024, 14:20 Uhr

Im Mai 2023 sind bei einem schweren Zugunglück in Hürth bei Köln zwei Arbeiter getötet worden. Gegen einen der Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung.

Ursprünglich war auch gegen einen zweiten Beschuldigten ermittelt worden. Man habe jedoch das gegen ihn gerichtete Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, so ein Behördensprecher.

Unfall ereignete sich bei Arbeiten am Gleisbett

Die 27 und 31 Jahre alten Arbeiter hatten bei dem Unfall im Auftrag der Deutschen Bahn am Gleisbett gearbeitet. Ein Intercity-Zug erfasste die beiden. Sie waren sofort tot. Fünf Kollegen konnten im letzten Augenblick zur Seite springen. Sie erlitten einen Schock.

Die Arbeiter waren davon gegangen, dass die Strecke bereits gesperrt sei, als sie die Schienen betraten. Dies war jedoch nicht der Fall. Kern der Ermittlungen war dann die Frage, warum die vorgeschriebenen Kommunikationsabläufe nicht funktionierten.

Verfahren gegen einen Beschuldigten eingestellt

Im Fall des nun gegen einen der beiden Männer eingestellten Verfahrens hatte ursprünglich der Vorwurf im Raum gestanden, dass dieser als sogenannter Technischer Berechtigter "pflichtwidrig" die vermeintliche Sperrung postuliert habe, wodurch es zu dem fatalen Unfall auf dem tatsächlich nicht gesperrten Gleisabschnitt gekommen sei, erläuterte die Staatsanwaltschaft.

"Nach Durchführung umfangreicher Ermittlungen hat sich ein solcher Sorgfaltspflichtverstoß jedoch nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit belegen lassen", sagte ein Sprecher. Zuständig für die Anklage gegen den verbliebenen Beschuldigten ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft nun das Amtsgericht in Brühl.

Unsere Quellen:

  • dpa

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