Urteil im Prozess um tödlichen Messerangriff bei Grevenbroich Lokalzeit aus Düsseldorf 26.03.2025 01:42 Min. Verfügbar bis 26.03.2027 WDR Von Manuela Klüppel

Tödliche Messerattacke auf Bundesstraße: Zwölfeinhalb Jahre Haft

Stand: 26.03.2025, 17:03 Uhr

Das Landgericht Mönchengladbach hat einen 25-jährigen Mann aus Erkelenz zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er hat im September 2024 einen anderen Autofahrer verfolgt, gerammt und unvermittelt erstochen.

Von Martin Höke

Sechs Monate nach der tödlichen Messerattacke auf der Bundesstraße 59 bei Grevenbroich hat das Landgericht Mönchengladbach den Täter heute wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. "Grundlos habe der Angeklagte von vorne seinem Opfer ein Messer in die Brust gerammt, worauf der Mann noch am Tatort verblutet sei", heißt es in der Anklageschrift.

Tatverlauf bleibt teilweise unklar

Die Strafkammer ist überzeugt, dass der Angeklagte in den frühen Morgenstunden am 2. September vergangenen Jahres einen 20-jährigen Autofahrer aus Grevenboich nach einem Streit auf der Bundestrasse erstochen hat. Zuvor hatten Täter und Opfer angehalten und waren aus ihren Autos ausgestiegen. Warum, ist dem Gericht genauso unklar geblieben wie der Grund des Konflikts. "Dazu hat der Angeklagte keine Angaben gemacht."

Angeblicher Zusammenstoß nicht bestätigt

Nur eines stehe fest, betonte der Richter: Anders als vom Beifahrer des Opfers behauptet, habe das Fahrzeug, in dem der Angeklagte saß, "das Auto des Getöteten zuvor auf der Autobahn A 540 in Höhe der Anschlussstelle Grevenbroich-Gustorf nicht gerammt". Denn die Kriminaltechniker hatten keine entsprechenden Spuren gefunden.

Zudem geht der Richter davon aus, dass der Angeklagte damals nicht selbst gefahren war, sondern nur als Beifahrer im Auto saß. Denn es wurden Blutspuren des Opfers auf der Beifahrerseite gefunden.

Snapchat-Nachricht belastet den Angeklagten schwer

Über seinen Verteidiger hatte der Angeklagte erklärt, dass nicht er, sondern der Mitfahrer zugestochen habe. Aus Angst und Sorge um seine Familie weigerte er sich jedoch, dessen Namen zu nennen.

Die Richter sind sich dennoch sicher, dass der Angeklagte der Täter war. Denn einer Freundin gegenüber hatte er in einer Snapchat-Nachricht die Tat zugegeben. Darin hieß es: "Ich habe Scheiße gebaut, ich bin in Düsseldorf, ich habe auf jemanden eingestochen." Außerdem habe er später versucht, die Freundin als Alibi-Zeugin zu gewinnen.

Unsere Quellen:

  • Landgericht Mönchengladbach
  • Reporter vor Ort