Wegen des Säureangriffs ist bereits ein Täter verurteilt worden. Wie das Wuppertaler Landgericht mitteilte, trat er der Schmerzensgeld-Forderung nicht entgegen. Weil außerdem mittlerweile die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ist der Anspruch auf die 250.000 Euro Schmerzensgeld rechtskräftig.
Angriff mit hochkonzentrierter Schwefelsäure
Bernhard Günther war zum Zeitpunkt des Säureanschlags 2018 Finanzvorstand der damaligen RWE-Tochter Innogy. Er war in der Nähe seines Hauses in Haan nach dem Joggen auf einem Fußweg von zwei Männern angegriffen, mit hochkonzentrierter Schwefelsäure überschüttet und schwer verätzt worden.
Er hatte sich noch nach Hause schleppen und einen Teil der Säure abspülen können. Günther schwebte zeitweise in Lebensgefahr und musste mehrfach operiert werden. Teile seines Gesichts vor allem im Bereich der Augen waren verätzt worden. Sein Augenlicht konnte gerettet werden. Er trug aber schwerste Verätzungen sowie dauerhafte Gesundheitsschäden davon.
Belgier verurteilt
Wegen der Tat ist bereits ein 43-jährigen Belgier zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Gegen ihn richtet sich die Schmerzensgeldforderung. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft auch einen zweiten mutmaßlichen Säureangreifer angeklagt. Ob die Anklage zugelassen wird, ist noch unklar.
Hintergründe unklar
Günther und sein Anwalt hatten nach der neuesten Festnahme die Hoffnung geäußert, dass jetzt auch die Auftraggeber des Anschlags ermittelt werden könnten - diese sind nämlich noch unbekannt. Zum Zeitpunkt des Anschlags stand die Übernahme von Innogy durch E.ON unmittelbar bevor. Günther vermutet als Auftraggeber des Säureattentats eine Person in seinem damaligen beruflichen Umfeld, die ihn als Konkurrenten habe ausschalten wollen.
Über dieses Thema berichtet der WDR am 20.10.2023 auch in der Lokalzeit im Fernsehen und auf WDR 2.