Ex-Pfarrer von Hückelhoven steht wegen möglicher Geldwäsche vor Gericht

Stand: 12.07.2023, 07:16 Uhr

Vor dem Amtsgericht Mönchengladbach muss sich von heute an der frühere Leiter der Gemeinschaft der Gemeinden in Hückelhoven verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59 Jahre alten Pfarrer gewerbsmäßige Untreue und gewerbsmäßige Geldwäsche in dutzenden Fällen vor.

Von Thomas Wenkert

Von Januar 2017 bis März 2018 war Georg K. Pfarrer in Hückelhoven und für das Spenden- und Kollektenkonto mehrerer Kirchengemeinden verantwortlich. Eigentlich waren diese Konten nur für Kirchenzwecke vorgesehen, sagt die zuständige Staatsanwaltschaft. Dennoch habe der Pfarrer von diesen Konten aus mehrmals Geld auf ausländische Konten überwiesen, ohne Wissen des Kirchenvorstandes. Die Staatsanwaltschaft spricht von etwa 100.000 Euro.

Bistum entdeckt Unregelmäßigkeiten

Der Pfarrer wurde im Frühjahr 2018 vom Bistum Aachen suspendiert. Revisoren hatten die Unregelmäßigkeiten auf den Konten entdeckt. Das Bistum erstattete Strafanzeige und die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei begannen. Am Mittwoch startet der Prozess, in dem mehr als 20 Zeugen aussagen sollen.

Kein unbeschriebenes Blatt

Pfarrer K. ist kein unbeschriebenes Blatt. Er wurde bereits im Dezember 2016 vom Amtsgericht Erkelenz wegen Geldwäsche zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.700 Euro verurteilt. Dieses Urteil soll er aber gegenüber dem Bistum verschwiegen haben.

Hilfe bei Geldwäsche

Auch in diesem neuen Prozess geht es um den Verdacht der Geldwäsche: Während seiner Zeit als Leiter der Gemeinschaft der Gemeinden in Hückelhoven soll er mit Hilfe von 161 Konten Geld für eine Betrügerbande gewaschen haben. Dabei soll er nach Aussage der Staatsanwaltschaft auch Geld veruntreut haben.

Die Bande, deren Hintermänner nicht bekannt sind, soll vom afrikanischen Kontinent aus arbeiten. Ob sie noch aktiv ist, ist der deutschen Justiz nicht bekannt. "Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass die Gelder aus Straftaten stammten", so die Staatsanwaltschaft.

Bandenmäßiger Heroinhandel: Haftstrafe in Belgien

Eigentlich sollte der Prozess gegen den Pfarrer schon wesentlich früher beginnen. Aber Georg K. wurde im August 2021 am Brüsseler Flughafen Zaventem verhaftet. Der belgische Zoll hatte bei ihm fast drei Kilogramm Heroin entdeckt, verstaut in seinem Gepäck. K. kam aus Südafrika zurück.

Ein belgisches Gericht verurteilte den Pfarrer zu einer Haftstrafe von drei Jahren wegen bandenmäßigen Heroinhandels. Belgien stimmte dennoch der Auslieferung des Pfarrers zu. In Deutschland sitzt er in Untersuchungshaft. Das Urteil vor dem Amtsgericht Mönchengladbach soll am 30. August verkündet werden.

 Über das Thema berichtet die Lokalzeit Aachen am 12.07.2023.