Das Gericht hat jetzt entschieden, dass gegen die Mutter ein Zwangsgeld angedroht werden durfte. Mutter und Sohn begründen sein Fernbleiben vom Unterricht damit, dass der 15-jährige Gymnasiast Angst habe, sich und seine Mutter mit dem Corona zu infizieren. Weder er, noch seine Mutter gehören einer Risikogruppe an. Beide seien aber der Ansicht, dass der Schulbesuch mit nicht hinnehmbaren Gesundheitsgefahren verbunden sei.
Androhung eines Zwangsgeldes war in Ordnung
Die Anträge des Jugendlichen auf Befreiung von der Präsenzpflicht blieben alle erfolglos. Weil er sich trotzdem weigerte, zur Schule zu gehen, forderte die Bezirksregierung die Mutter auf, für den Schulbesuch zu sorgen. Falls nicht, wurde eine Strafe von 2.500 Euro angedroht. Zurecht, bestätigte das Gericht heute.
Gericht: Corona-Maßnahmen bieten Schutz
Denn das Risiko, sich mit Corona zu infizieren, sei durch die zur Verfügung stehenden Corona-Schutz-Maßnahmen hinnehmbar. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Sollte der Jugendliche weiter nicht zur Schule gehen, könnte die Mutter dazu verpflichtet werden, das angedrohte Zwangsgeld zu zahlen. Im schlimmsten Fall könnte der Schüler außerdem zwangsweise in die Schule gebracht werden.
Über dieses Thema berichtet die Lokalzeit am 5.08.2022 auch im WDR-Fernsehen.