ESC: Krisenmodus in Malmö Aktuelle Stunde 11.05.2024 40:44 Min. UT Verfügbar bis 11.05.2026 WDR Von Sebastian Galle

ESC: Niederländer Joost Klein darf nicht starten

Stand: 11.05.2024, 19:23 Uhr

Die Europäische Rundfunkunion EBU hat den niederländischen Sänger Joost Klein kurz vor dem Finale des European Song Contest ausgeschlossen. Gegen den Musiker wird polizeilich ermittelt.

Nachdem der niederländische Kandidat bereits am Freitag an den Proben für die Show im schwedischen Malmö nicht teilnehmen durfte, war der Schritt allgemein erwartet worden. In der langen Geschichte des ESC war es nie zu einem vergleichbaren Vorfall gekommen.

Die Hintergründe der polizeilichen Ermittlungen gegen Klein sind noch nicht endgültig geklärt. Offiziell hieß es lange seitens der EBU nur, dass es einen "Zwischenfall" nach dem Halbfinal-Auftritt des Sängers am Donnerstagabend gegeben habe.

Joost Klein ist vom ESC-Finale ausgeschlossen 00:14 Min. Verfügbar bis 11.05.2026

Mitarbeiterin reichte Beschwerde ein

Am Samstag kam nun die endgültige Bestätigung: Die schwedische Polizei und die EBU erklärten, dass eine Frau aus dem Produktionsteam Klein bei den Behörden angezeigt hat. Nach Polizeiangaben soll er die Mitarbeiterin "bedroht" oder "eingeschüchtert" haben. Die EBU sagte weiter, solange die Ermittlungen liefen, sei es nicht angemessen, dass der zum erweiterten Favoritenkreis zählende Sänger am Wettbewerb teilnehmen dürfe.

Die EBU verfolge eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei der Veranstaltung. Allen Mitarbeitern des Wettbewerbs müsse ein sicheres Arbeitsumfeld geboten werden. "Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gewertet."

Niederländischer Sender: Joost wurde belästigt

Am frühen Samstagabend veröffentlichte der niederländische TV-Sender Avrotos eine etwas andere Darstellung des Vorfalls. Demnach hatte eine Kamerafrau Joost Klein nach der Performance am Donnerstag gefilmt, als er gerade von der Bühne kam und auf dem Weg zum Aufenthaltsraum war. Klein habe sie mehrmals darauf hingewiesen, dass er nicht gefilmt werden möchte. Dies sei ignoriert worden. Daraufhin habe der Sänger eine drohende Bewegung in Richtung der Kamera gemacht, ohne die Kamerafrau zu berühren. Eine Disqualifikation sei unter diesen Umständen nicht angemessen.

Eine Stellungnahme der betroffenen Kamerafrau gibt es noch nicht.

Unverständnis und Empörung in den Niederlanden

Der niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunk (NPO) erklärte in einer ersten Reaktion, man halte "dies für eine sehr drastische Entscheidung". TV-Kommentator Cornald Maas wurde wie folgt zitiert: "Der Vorfall ist kaum der Rede wert."

Klein war bereits früher aufgefallen

Zuvor hatte es Spekulationen gegeben, dass Kleins Verhalten gegenüber der israelischen Kandidatin nach dem zweiten Halbfinale zu der Untersuchung geführt hatte. Er hatte sich während ihrer Befragung auf der Pressekonferenz die niederländische Flagge über den Kopf gezogen. Die EBU betonte aber, dass dieses Verhalten nicht zu seinem Ausschluss geführt habe.