Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen: Ausnahmen für Handwerker und Camper

Stand: 01.07.2024, 08:56 Uhr

Ab heute gilt die Lkw-Maut auch schon für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. Für Wohnmobile und Handwerker gelten zwar Ausnahmen, aber auch Ausnahmen von der Ausnahme.

Für Wohnmobile fällt grundsätzlich weiterhin keine Lkw-Maut an. Kompliziert wird es allerdings bei Lkw oder Omnibussen, die zu Wohnmobilen umgebaut worden sind. Wenn das Fahrzeug von außen nicht direkt als Wohnmobil erkennbar ist, empfiehlt sich eine Zulassung als "Sonstiges Kfz Wohnmobil".

Die entsprechenden Fahrzeugdokumente sollten dann mitgeführt werden. Grundsätzlich können auch Lkw, die ausschließlich als Wohnmobile genutzt werden, von der Maut befreit bleiben. Der ADAC spricht hier aber von einer "aufwendigen Beweislast" gegenüber der Lkw-Maubetreiber Toll Collect.

Ausnahme auch für Handwerker

Handwerksfahrzeuge von unter 7,5 Tonnen sind ebenfalls von der Lkw-Maut befreit. Wichtig ist, dass die Fahrzeuge genutzt werden, um Material, Maschinen oder handwerkliche Produkte zu transportieren. Ein Schreiner, der Tische und Stühle geladen hat, muss also beispielsweise keine Lkw-Maut zahlen. Handwerksbetriebe, deren Fahrzeuge die Voraussetzungen erfüllen, können diese bei Toll Collect online registrieren.

Für Lkw galt die Maut bisher ab 7,5 Tonnen, jetzt liegt die Grenze schon bei 3,5 Tonnen.

Unsere Quellen:

  • Bundesamt für Logistik und Mobilität
  • ADAC
  • Toll Collect  

Über das Thema hat der WDR auch in den Hörfunknachrichten am 01. Juli 2024 um 08:00 Uhr berichtet.