Straßenausbaubeiträge - über viele Jahre war das ein Reizwort in NRW. Diese Beiträge mussten Hausbesitzer bezahlen, wenn die Gemeinde die Straße vor ihrer Haustür saniert oder ausgebaut hat.
Abschaffung auch im Gesetzestext
Nach heftigen Protesten und einer Volksinitiative gegen diese Sonderabgabe hatte die Landesregierung ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem sich Betroffene das Geld aus der Landeskasse erstatten lassen konnten. Vor einem Monat hatten die Regierungsfraktionen einen Entwurf formuliert, der die komplette Abschaffung auch im Gesetzestext vorsieht.
Am Dienstag nun hat das Kabinett das endgültige Aus der bei vielen verhassten Beiträge beschlossen.
Alles gut also? Nein, nicht ganz.
Stichtag 1. Januar 2018
Der Bund der Steuerzahler, der die Volksinitiative im Jahr 2019 gestartet hatte, spricht zwar von einem großen Erfolg. Immerhin wurde die Landesregierung damit dazu gebracht, die Straßenausbaubeiträge seit 2020 zunächst zu erstatten und jetzt ganz abzuschaffen.
Aber ein Wermuts-Tropfen bleibt dennoch: Es gibt einen Stichtag, ab wann keine Straßenausbaubeiträge mehr gezahlt werden müssen. Es ist der 1. Januar 2018. Das heißt: Alle Beiträge, die vor diesem Datum rechtskräftig vom Rat der Stadt oder der Gemeinde beschlossen wurden, sind nach wie vor zu zahlen.
Einige Unterstützer der Volksinitiative profitieren wohl nicht
"Damit gehen ausgerechnet tausende Unterstützer der Volksinitiative leer aus", sagt Rick Steinhäuser, der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes in NRW. Denn naturgemäß sind vor allem diejenigen Hausbesitzer damals auf die Straße gegangen, die ihre Beitragsbescheide schon im Briefkasten hatten.
Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb eine Vorverlegung des Stichtages oder einen Härtefallfonds für die betroffenen Bürger. Geld genug sei da, der entsprechende Fördertopf der Landesregierung sei bisher nie ausgeschöpft worden.