NRW schafft Straßenbaubeiträge jetzt ab

Stand: 21.09.2023, 12:43 Uhr

Straßenausbaubeiträge, Straßenbaubeiträge - es gibt viele Begriffe für die Kostenbeteiligung von Bürgern. Nach jahrelanger Kritik schafft die Landesregierung sie final ab.

Von Sabine Tenta

Es ist ein Dauerbrenner in der NRW-Landespolitik - die Diskussion um die Straßenausbaubeiträge. Etliche hitzige Debatten im Landtag gab es dazu sowie eine Volksinitiative des Bunds der Steuerzahler NRW. Es war ein Wahlkampfthema und immer wieder ein Ärgernis für Betroffene. Nun schafft die schwarz-grüne Landesregierung sie vollständig ab - das sieht ein aktueller Gesetzentwurf vor.

Der aktuelle Stand der Dinge

Wegen dieser jahrelangen Diskussion mag sich die eine oder der andere fragen: Sind die Beiträge nicht längst abgeschafft? De facto ja, so die Haltung der nordrhein-westfälischen Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU). Denn 2019/2020 hatte die damalige Regierung aus CDU und FDP ein Förderprogramm aufgelegt, damit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Kostenbeteiligung zurückerstattet werden kann. Ein Verwaltungsaufwand, der am Ende für die Betroffenen kostenneutral war.

Skepsis ist geblieben

Das entlastete zwar die Grundstückseigentümer - besänftigte aber keineswegs die Kämpferinnen und Kämpfer für die Abschaffung der Beiträge. Denn - so ihre Argumentation - ein Förderprogramm kann vom Land jederzeit eingestellt werden. Amtlich, endgültig und sicher ist das alles erst, wenn die Abschaffung in ein Gesetz gegossen wird. Und das soll nun geschehen.

Entsprechend erfreut reagierte der Bund der Steuerzahler NRW. Er hatte in einer Volksinitiative rund 500.000 Menschen für die Abschaffung mobilisiert. Sein Vorsitzender Rik Steinheuer sagte: "Endlich löst die Landesregierung ihr Versprechen ein." Er kritisiert jedoch, dass auf die Kommunen bei der Art der Umsetzung jetzt mehr bürokratischer Aufwand zukommt.

Gesetzentwurf liegt vor

Dass der Landtag dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmt, muss als sicher gelten. Nicht nur wegen der Mehrheitsverhältnisse im Landtag. Denn je nach Oppositions- und Regierungsrolle haben in den vergangenen Jahren wohl alle Fraktionen mal die Abschaffung gefordert. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. April 2024.