Neue Landesbauordnung: Weniger Bürokratie, mehr Pflicht und ein Verbot

Stand: 07.06.2023, 15:21 Uhr

Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat eine Überarbeitung der Landesbauordnung vorgelegt. Ihr Gesetzentwurf sieht einige Regeln vor, die nahezu jeden betreffen.

Von Christoph Ullrich

Von einem "Update" spricht Scharrenbach, entschlossener klingt da der Grüne Koalitionspartner, dessen Fraktionschefin Wibke Brems davon spricht, dass man jetzt mit der Energiewende "ernst macht".

Dabei freut die Grünen vor allem die Solardachpflicht, die ab 2026 alle Dächer betrifft, die in irgendeiner Form saniert, neu gebaut oder errichtet werden. Der Gesetzentwurf regelt die im Koalitionsvertrag angepeilte Pflicht.

Die Solardachpflicht kommt

So müssen ab 2024 Neubauten ohne Wohnungen mit einer Solaranlage ausgestattet werden, das Jahr danach gilt es dann für alles, was an Gebäuden neu errichtet wird. Ab 2026 müssen alle Dächer, die saniert werden, mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Allerdings sieht der Entwurf Ausnahmen vor – wenn es zum Beispiel technisch und von der Ausrichtung her keinen Sinn hat, eine Solaranlage zu installieren.

Scharrenbach rechnet an der Stelle durchaus mit Kritik, da hier zusätzliche Kosten entstehen könnten. Allerdings sagt sie auch, dass es mit der Installation von Solar inzwischen "auch immer alles ganz gut freiwillig funktioniert". Für konkrete Details zu der Pflicht soll es noch eine genauere Rechtsverordnung des Bauministeriums geben.

Weniger Abstands- und Prüfregeln

Ebenfalls sollen Abstandsregeln bei Mobilfunkmasten, Solaranlagen und Wärmepumpen fallen und auch doppelte Zertifizierungen für Windräder. Wenn eine Anlage den EU-Standard erfülle, so schreibt es der Gesetzentwurf vor, brauche es baurechtlich keine weitere Zusatzprüfung. Leichter soll auch das "Bauen mit Holz" werden.

Ein deutliches Verbot gibt es auch. "Wir nehmen den Kampf gegen die Schottergärten auf", spricht Scharrenbach lachend in das WDR-Mikro, wohl wissend, dass hier unter Umständen viel Diskussionsbedarf auf sie zurollen wird.

Schottergärten sollen landesweit verboten werden

Im Kern soll es nicht mehr erlaubt sein, seinen Garten komplett unter Steinen oder Kunstrasen zu verstecken. "Nicht mit Gebäuden überbaute Flächen der bebauten Grundstücke sind als Gartenflächen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen", schreibt der Entwurf vor. Natürlich sofern sie nicht für eine andere Nutzung – wie zum Beispiel Laufwege – gebraucht werden.

Diese auf den ersten Blick eindeutige Regel wird zu Fragen führen, wenn ab 2024 plötzlich Bescheide ins Haus flattern, dass man den Vorgarten begrünen muss, da ist sich Scharrenbach im Gespräch mit Journalisten sicher.

Opposition fehlt der Impuls

Eine weitere Änderung dürfte vor allem Architekturbüros freuen und kommt unter dem Begriff "Textform" daher, der die "Schriftform" ablöst. Was kompliziert klingt, bedeutet schlicht, dass Bauanträge bald ausschließlich als digitale Datei eingereicht werden können. Bisher bedarf es immer noch einer gedruckten Variante.

Die SPD-Opposition sieht in der Änderung insgesamt keinen großen Wurf. Für den baupolitischen Sprecher der Fraktion, Sebastian Watermeier, fehlt "ein Impuls zur dringend notwendigen Kostensenkung und Planungsbeschleunigung beim Wohnungsbau".

Die FDP-Fraktion kritisiert insbesondere die PV-Pflicht und spricht von einem Eingriff ins Eigentum der Bürgerinnen und Bürger. Die hohen Energiepreise würden voll und ganz als Anreiz zur Anschaffung einer PV-Anlage ausreichen.

In der kommenden Woche wird der Gesetzentwurf im Landtag beraten - bis zum Herbst soll das dann ab Januar geltende Gesetz verabschiedet sein.

Über die neue Landesbauordnung berichten wir in den Radionachrichten, WDRaktuell und dem WDR 5-Westblick.