Zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen hat sich der Rechtsausschuss des Landtages am Dienstag zu einer Sondersitzung getroffen. Erneut musste der unter Druck geratene Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) Rede und Antwort stehen. Anlass war die umstrittene Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster - einem der höchsten Gerichte in NRW.
Weiteres Gericht stoppt Besetzung von Spitzenposten
Denn vor wenigen Tagen hatte nach dem Verwaltungsgericht in Münster auch das in Düsseldorf die von Limbach geplante Neubesetzung der Präsidentenstelle beanstandet. Limbach hatte kurz nach seinem Amtsantritt die Besetzung mit einem Kandidaten, der von seinem Vorgänger noch befürwortet wurde, gestoppt. Stattdessen schlug er später mit Hilfe einer sogenannten Überbeurteilung eine ihm persönlich bekannte Mitarbeiterin des Innenministeriums vor, die sich nach Ablauf der Bewerbungsfrist beworben hatte.
Das Verwaltungsgericht Münster hatte in diesem Zusammenhang von einer "manipulativen Verfahrensgestaltung" gesprochen. Und auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf kritisierte den Vorgang, allerdings weniger drastisch. Entscheiden muss nun das Oberverwaltungsgericht in Münster als nächste Instanz.
Minister: Verfahren kann nicht abgebrochen werden
Mit dem Verweis darauf lehnte der Minister am Dienstag auch entsprechende Forderungen ab, das umstrittene Besetzungsverfahren zu stoppen. "Das wäre die Aufforderung zu einem rechtswidrigen Verhalten, denn das Verfahren kann derzeit nicht abgebrochen werden", sagte Limbach. Dafür liege kein "sachlicher Grund" vor.
Zuvor hatte der SPD-Abgeordnete Sven Wolf gesagt: "Beenden Sie dieses traurige Schauspiel. Setzen Sie das Verfahren zurück und sorgen Sie dafür, dass diese wichtige Chefpräsidentenstelle besetzt wird." Limbach könne den "Anschein der Befangenheit" weiterhin nicht ausräumen. Der oppositionelle SPDler spielte darauf an, dass sich der Minister kurz nach seinem Amtsantritt mit der späteren Bewerberin zum Abendessen getroffen hatte und die beiden sich kennen.
Limbach bestreitet Befangenheit
Limbach sagte dazu am Dienstag im Ausschuss: "Ich sehe nicht im Leisesten, dass die Besorgnis des Anscheins einer Befangenheit bestehen könnte. Sie versuchen, eine Nähe zu konstruieren, die nicht vorhanden ist." Die Vergabe des Postens sei nur nach "Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung" erfolgt. Es habe keine politische Einflussnahme gegeben. Auch handele es sich nicht um eine "Duz-Freundin", wie die Opposition behaupte, sondern um eine Kollegin aus gemeinsamen Richtertagen.
Unterstützung bekam der Minister aus den Regierungsfraktionen von CDU und Grünen. So sprach die rechtspolitische Sprecherin der CDU, Angela Erwin, von einem "politischen Tamtam" der Opposition. Dennoch blieb die SPD dabei, dass Limbach nicht im Amt bleiben könne. Der Minister sei aufgetreten wie ein Anwalt, der einen Prozess verloren habe und so tue, als habe er gewonnen, kommentierte die rechtspolitische Sprecherin Sonja Bongers. An der Rücktrittsforderung halte die SPD fest.