Mit einem Ordnungsgeld will das nordrhein-westfälische Landtagspräsidium gegen die stark wachsende Zahl verbaler Ausfälle im Parlament vorgehen. Der Bundestag ahnde Störungen bereits mit 1.000 Euro, im Wiederholungsfall könnten 2.000 Euro verhängt werden, sagte der Präsident des NRW-Landtags, André Kuper (CDU), in Düsseldorf.
AfD kassierte die meisten Rügen
Die Zahl der Rügen, Ordnungsrufe und Ermahnungen hat sich nahezu verzehnfacht, seitdem die AfD im Landtag vertreten ist: Von zwölf entsprechenden Fällen in der vorletzten Wahlperiode auf 113 Fälle in der im Mai 2022 abgelaufenen Periode. Mit insgesamt 61 Rügen, Ordnungsrufen und Ermahnungen hatte die AfD, die 2017 erstmals in den Landtag einzog, mit Abstand die meisten kassiert.
Ein aktuelles Beispiel: In der Plenarsitzung am 24. November 2022 hatte der AfD-Abgeordnete Christian Loose Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) in einer Debatte über Klimaproteste in Lützerath laut Protokoll als "Vater dieser Terroristen" bezeichnet, der "Kriminelle gewähren" lasse. Landtags-Vizepräsidentin Berivan Aymaz (Grüne) sagte in der Sitzung: "Herr Abgeordneter Loose, (...) In Ihrem Redebeitrag haben Sie sich, finde ich, gegenüber dem Innenminister absolut unparlamentarisch verhalten. Ich möchte das nicht so hinnehmen und rüge Sie für diese Wortwahl."
Eine parlamentarische Rüge ist aber nur ein unförmlicher Tadel ohne Sanktionen. Dagegen ist ein Ordnungsruf justiziabel - Betroffene können dagegen klagen. In der Praxis zeigten die derzeit bestehenden Maßnahmen allerdings zu wenig Wirkung, sagte Landtagspräsident Kuper. Ein Ordnungsgeld könnte aus seiner Sicht helfen, Abgeordnete zu bremsen, die Rügen regelrecht provozierten.
Entscheidung wohl erst 2023
Der Vorschlag des Präsidiums für ein Ordnungsgeld sei den fünf Fraktionen zugeleitet worden, so der Präsident. Aus ihren Reihen müsste ein Antrag auf entsprechende Änderungen des Abgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung kommen. In diesem Jahr rechnet Kuper allerdings nicht mehr mit einer solchen Initiative.
Der NRW-Landtag hat bereits die Möglichkeit, renitente Abgeordnete nach besonders drastischen Vorfällen aus dem Parlament zu weisen. Im Bundestag ist der Ausschluss von den Plenarsitzungen für bis zu 30 Sitzungstage möglich, wenn sich Abgeordnete extrem daneben benehmen.