Einmalzahlung und Gaspreisbremse: Was die Vorschläge für Verbraucher bedeuten

Stand: 10.10.2022, 21:23 Uhr

Die Vorschläge der Expertenkommission zur Abmilderung der Gaskrise sollen für Entlastung sorgen. Warum Verbraucher auch bei Einmalzahlung und Gaspreisbremse mit hohen Kosten rechnen müssen.

Im Kampf gegen die hohen Gaspreise schlägt die von der Regierung eingesetzte Expertenkommission ein zweistufiges Entlastungsverfahren vor. Demnach soll der Staat zunächst die Abschlagszahlungen für diesen Dezember komplett übernehmen. Ab März 2023 könne die viel diskutierte Gaspreisbremse folgen: Demnach soll dann ein Gas-Grundkontingent 14 Monate lang preislich gedeckelt werden.

Die Vorschläge sehen vor, 80 Prozent des Verbrauchs aus dem Vorjahr als Basis festzulegen und hierfür die Preise auf zwölf Cent pro Kilowattstunde festzulegen. Für jeden weiteren Gasverbrauch gilt dann der volle Preis. So soll ein Sparanreiz erhalten bleiben.

Unterstützung für Haushalte, die sie gar nicht brauchen

"Mit der Übernahme einer Abschlagszahlung wird eine pauschale Entlastung geschaffen, die erst einmal hilft, Liquidität zu sichern", sagt Andreas Löschel, Energieexperte von der Uni Bochum. Das bedeute zwar, dass einige Haushalte Unterstützung erhalten, die sie gar nicht brauchen. Andererseits sei das Problem so kurzfristig kaum anders zu lösen. Schließlich wisse man nicht, ob hinter einem Gasanschluss eine fünfköpfige Familie sitze oder ein Villenbesitzer.

Soll heißen: Feststellen lässt sich nur der Verbrauch als solcher und nicht, worin dieser begründet liegt. Das gilt auch für die Energieeffizienz eines Gebäudes. So kann beispielsweise auch eine schlechte Wärmedämmung für einen hohen Gasverbrauch verantwortlich sein.

"Für die Bedürftigen mit kleinem Einkommen gibt es die drei Entlastungspakete, die schon geschnürt wurden, also etwa das Wohngeld oder die Energiepreispauschale, die ausgezahlt wurde", sagt der Ökonom Jens Südekum. In der Kombination aller Maßnahmen würden Haushalte mit geringerem Einkommen stärker unterstützt. "Aber es stimmt natürlich: Von der jetzigen Gaspreisbremse profitieren erst mal auch die Reichen", so Südekum.

Teilnehmer der Pressekonferenz zum Zwischenbericht der Kommission Erdgas und Wärme halten den Bericht in ihren Händen. | Bildquelle: dpa/Britta Pedersen

Der Abschlagszahlung zugrunde gelegt werden soll die Zahlung aus dem September 2022. Man habe bewusst einen Bezugspunkt in der Vergangenheit gewählt, damit Verbraucher ihren Konsum nun nicht hochtreiben, um mehr Unterstützung zu erhalten, erklärte dazu die "Wirtschaftsweise“ und Co-Vorsitzende der Kommission, Veronika Grimm.

Das Vorgehen könne dennoch Ungerechtigkeiten hervorbringen, hält Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) dagegen. "Kunden, die zum Beispiel schon sehr viel Gas eingespart haben, werden dafür bestraft, indem sie weniger Entlastung bekommen. Da wäre eine Pauschalzahlung pro Kopf sinnvoller gewesen, die besteuert wird, um den sozialen Ausgleich zu erhalten."

Einmalzahlung: Entlastung von rund acht Prozent

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegt die durchschnittliche Abschlagszahlung für ein Einfamilienhaus derzeit bei rund 342 Euro. Übernehme der Staat eine Rate, würden die jährlichen Kosten von 4.108 Euro auf 3.766 Euro sinken, was einer Entlastung von rund acht Prozent entspreche. Nach wie vor gilt trotz der Einmalzahlung aber: Wer weniger heizt, zahlt auch weniger.

Für die meisten Haushalte werde das ausreichen, so Energieexperte Löschel. Allerdings nicht für alle. Entsprechend wichtig sei es, auch für Härtefälle Lösungen bereitzuhalten. Ramona Pop, Vorsitzende des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) kritisierte, es fehle ein Sicherheitsnetz für diejenigen, die ihre Rechnungen nicht bezahlen können. "Es rächt sich, dass die Bundesregierung die Kommission viel zu spät eingesetzt hat." In der Kürze der Zeit habe das Gremium "nur eine Minimallösung" präsentieren können.

Trotz Gaspreisbremse: Rechnung könnte sich verdoppeln

Zumal es, wohl aus administrativen Grünen, mindestens bis März dauern wird, bis die Preisobergrenze von zwölf Cent greifen soll. Und selbst dann müssten sich Verbraucher auf einen "massiven Anstieg der Gaspreise gefasst machen“, sagt Löschel. "Die Rechnungen werden sich für die meisten verdoppeln." Im vergangenen Winter kostete eine Kilowattstunde Gas durchschnittlich 6,8 Cent. Derzeit sind es für Neukunden laut Kommissionbericht im Mittel 28,3 Cent. Oberhalb des subventionierten Basisverbrauchs kann es also unter Umständen richtig teuer werden.

Die komplette Preissteigerung soll aber bewusst nicht abgefedert werden, wie die Verantwortlichen betonen. Die Kommission hält es für nötig, dass in Deutschland mindestens 20 Prozent Gas eingespart wird.

Wenn wir gut durch den Winter kommen, werde auch der Preis wieder sinken, sagt Löschel. Es sei gut vorstellbar, dass die Differenz zwischen Preisdeckel und Marktpreis im März dann gar nicht mehr so hoch sei.