Entlastung für Gaskunden: Warum nicht auch beim Heizöl?

Stand: 28.10.2022, 18:55 Uhr

Wer mit Gas heizt, bekommt die Dezember-Rechnung vom Staat erstattet. Für Ölheizungen gilt das nicht. Eine Ungerechtigkeit?

Wer seine Wohnung mit Gas heizt, wird aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise entlastet und bekommt die Dezember-Rechnung erstattet. Das will das Bundeskabinett kommende Woche beschließen. Ausdrücklich ausgenommen von der Entlastung sind im Gesetzesentwurf Haushalte, die mit Öl heizen.

Eine Ungerechtigkeit, finden viele Verbraucher, die eine Ölheizung benutzen. Denn auch bei ihnen sind die Preise stark gestiegen. Laut statistischem Bundesamt lag der durchschnittliche Literpreis für leichtes Heizöl im Januar 2022 bei 87,7 Cent, während er im September 150,9 Cent betrug. Das entspricht einer Steigerung von ca. 72 Prozent.

Knapp ein Viertel der Wohnungen haben Ölheizungen

Dazu kommt: Auch wenn Ölheizungen immer seltener neu installiert werden und ab 2026 aus Klimaschutzgründen in Neubauten größtenteils verboten werden sollen, gibt es immer noch viele Altbestände. So wurden laut statischem Bundesamt 2018 bundesweit 23,5 Prozent der Wohnungen mit Öl geheizt, in 52,1 Prozent der Wohnung kam Gas zu Einsatz.

Im Schnitt soll Energie 14 Cent pro Kilowattstunde kosten - für alle

In der Kommission, die die Vorschläge zur Dezemberhilfe und zur Gaspreisbremse erarbeitet hat, wurde über die verschiedenen Energieformen diskutiert. Ziel war es dabei, die Gaskunden in etwa so zu stellen wie Nutzer anderer Energiequellen.

Dabei habe der Heizölpreis als "Referenzpunkt" gedient, sagte Christan Bayer am Freitag dem WDR. Bayer ist Professor für Makroökonomie an der Universität Bonn und war Mitglied der Expertenkommission. "Unser Ziel war es, in etwa auf Durchschnittskosten von grob 14ct/kWh zu kommen" – das entspräche etwa dem Ölpreis, so Bayer.

Tatsächlich sind die Gaspreise noch mehr gestiegen als die Ölpreise. Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft betrug der Anstieg für Haushalte in Mehrfamilienhäusern im Schnitt ca. 132 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die "Dezemberhilfe" sowie die Gaspreisbremse dienen also dazu, dass alle Verbraucher ungefähr dasselbe zahlen müssen - egal, ob sie mit Gas, Öl, Fernwärme oder Holzpellets heizen.

Warum sind die Energiehilfen nicht vom Einkommen abhängig?

Allerdings gibt es auch hier Kritik. Denn am Ende werden auch Besserverdiener mit Gasheizungen entlastet, die das finanziell unter Umständen gar nicht nötig haben. Und andererseits ist der Anstieg der Ölpreise zwar niedriger als der beim Gas, aber für Geringverdiener mit Ölheizung können Steigerungen der Energiekosten von 72 Prozent große Löcher in die Kasse reißen.

Wäre es also nicht sinnvoller gewesen, die Energiehilfen vom Einkommen abhängig zu machen? "Das hätten wir auch lieber gemacht", sagte Karen Pittel vom Ifo Zentrum für Energie, Klima und Ressourcen dem "Deutschlandfunk", die genau wie Bayer in der Energiekommission saß. "Das Problem ist: Diese Daten sind nicht vorhanden."

Man wisse schlichtweg nicht, welche Gaskunden einkommensschwach seien und welche nicht. Auch Bayer sagt, dass die Kommission nicht die Aufgabe hatte, allgemeine sozialpolitische Fragen zu beantworten. "Wir sind als Land in Gänze ärmer" - so sein Fazit.