Der Ex-Apotheker komme noch am Montag vorzeitig auf Bewährung frei, so ein Sprecher des Bielefelder Landgerichts. In einer nicht-öffentlichen Anhörung traf die Kammer heute im Rahmen einer Haftprüfung diese Entscheidung. Eine Begründung gab es nicht. Außerdem darf er nie wieder als Apotheker arbeiten.
Der verurteilte Peter S. hat bereits acht Jahre seiner Haftstrafe verbüßt und war schon länger im Offenen Vollzug.
2018 zu zwölf Jahren verurteilt
In einem Wirtschaftsstrafverfahren hatte das Landgericht Essen den Bottroper 2018 zu zwölf Jahren verurteilt, weil er Krebsmedikamente unterdosiert und Krankenkassen betrogen hatte. Der Schaden: 50 Mio Euro. 3800 Patienten sollen von falschen Dosierungen betroffen gewesen sein.
Entlassung setzt keine Reue voraus
Bei der Entscheidung, dass die Reststrafe in Höhe von vier Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde, dürfte die Frage kaum eine Rolle gespielt haben, ob sich der 54-Jährige kritisch mit seiner eigenen Tat auseinandergesetzt hat.
Der Gelsenkirchener Strafverteidiger Arnd Kempgens, der nicht mit dem Verfahren betraut ist, schätzt die Lage so ein: "Er sammelt zwar keine Punkte für eine vorzeitige Entlassung, wenn er die Tat weiterhin leugnet. Aber man darf es dem Häftling nicht zur Last legen."
Peter S. schwieg im Strafverfahren
Monatelang hatten Christiane Piontek und ihre Freundin Renate Okrent mit Dutzenden anderen Krebs-Patientinnen das Strafverfahren als Nebenklägerinnen verfolgt. Das war 2017 und 2018. Ihre Hoffnung, dass Peter S. selbst zur Aufklärung seines Verbrechens beitragen konnte, wurde enttäuscht. "Für ihn waren wir Luft", so Christiane Piontek. Verurteilt wurde er wegen Habgier.
"Uns wird eine Frage nie loslassen: Warum wurde S. nicht auch wegen Mordes angeklagt?", sagte die Krebspatientin Christiane Piontek. Ihre Freundin Renate verstarb wie viele andere ehemalige Kundinnen von Peter S. nach dessen Verhaftung im Jahr 2016.
Zulassung als Apotheker entzogen
Dass Peter S. auch als Häftling die Panscherei mit Medikamenten leugnete, ließ er zumindest in seinem Verhalten in Zivilverfahren durchblicken. Wenn Opfer das Anrecht auf Schmerzensgeld erstritten, ging S. in Berufung. Seine Wiederzulassung als Apotheker versuchte er vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu erstreiten. Ohne Erfolg.
Die Apotheke von Peter S. wird heute von jemand anderem betrieben.
Quelle:
- WDR-Reporterin vor Ort
- Landgericht Bielefeld