Fragen und Antworten

FAQ Kandidat:innen-Check

Stand: 11.08.2021, 08:00 Uhr

Mehr als 500 Politiker:innen haben beim WDR-Kandidat:innen-Check 2021 mitgemacht. Sie alle haben sich als Direktkandidat:innen zur Bundestagswahl 2021 in ihrem NRW-Wahlkreis aufstellen lassen. Wie funktionierte dieser Kandidat:innen-Check? Ein FAQ.

Was ist der Kandidat:innen-Check?

Der Kandidat:innen-Check ist ein digitales Angebot des WDR, das sich an die Wähler:innen der Bundestagswahl 2021 richtet. Diese können dabei ihre Direktkandidat:innen kennenlernen.

In selbst gedrehten Videos stellen sich die Kandidat:innen vor. Alle beantworten darin die drei gleichen Fragen. Für alle gelten die gleichen Bedingungen, damit die Wähler:innen die Personen und Standpunkte direkt vergleichen können. So soll ihnen ermöglicht werden, vor ihrer Wahlentscheidung einen authentischen Eindruck von den Kandidat:innen zu gewinnen.

Wie funktioniert der Kandidat:innen-Check?

Drei Fragen, drei Antworten, drei Minuten Zeit: Die Wähler:innen können sich über die Direktkandidat:innen zur Bundestagswahl 2021 in ihrem Wahlkreis infomieren. Fairness, Transparenz und Chancengleichheit sind Teil des Konzepts.

Alle Kandidat:innen haben drei identische Fragen vorgelegt bekommen, die sie per Video beantworten konnten. Für jede Antwort hatten sie jeweils maximal eine Minute Zeit. Darüber hinaus gab es die Möglichkeit, drei weitere Fragen schriftlich zu beantworten.

Der Kandidat:innen-Check hat die Aussagen der Teilnehmenden weder bewertet noch verändert. Unser Ziel: Wir wollen eine Plattform schaffen, auf der Wählerinnen und Wähler die Aussagen der Kandidatinnen und Kandidaten aus ihrem Wahlkreis digital vergleichen können.

Welche drei Fragen werden in den Videos beantwortet?

In den drei Videos soll je eine der drei folgenden Frage beantwortet werden:

  • Frage 1: Welche Erfahrungen ziehen Sie persönlich aus der Corona-Krise und welchen Einfluss hat das auf Ihre politische Arbeit?
  • Frage 2: Wie viel Handlungsbedarf sehen Sie in Sachen Klimaschutz und was sind Ihre konkreten Konzepte?
  • Frage 3: Welche weiteren Themen in Ihrem Wahlkreis halten Sie für wichtig und wie wollen Sie diese anpacken?

Warum sind die Fragen gleich?

Teil unseres Konzepts ist, dass die Wähler:innen die Aussagen der Kandidat:innen vergleichen können. Alle beantworten daher die gleichen drei Fragen.

Alle Teilnehmer:innen kannten diese drei Fragen vorher und waren darüber informiert, dass Sie pro Frage maximal eine Minute Zeit für Ihre Antwort haben. Uns war es wichtig, dass alle Kandidatinnen und Kandidaten genau gleich viel Zeit haben, auf jede Frage und somit jedes Themengebiet einzugehen.

Wieso gibt es eine Zeitbeschränkung für die Antworten?

Mit der zeitlichen Begrenzung sollen ausschweifende Antworten vermieden werden. Außerdem nimmt die Aufmerksamkeit der Nutzer:innen erfahrungsgemäß nach ungefähr drei Minuten stark ab. Da sich die Gesamtlänge des zusammengesetzten Videos an diesem Wert orientiert, dürfen die einzelnen Antworten maximal 60 Sekunden lang sein.

Kürzere Antworten sind natürlich immer möglich.

Verändert oder kürzt der WDR die Videos der Kandidat:innen?

Neinder WDR hat keines der Videos inhaltlich verändert. Auch wurden die Videos nicht gekürzt. Videos, die länger als 60 Sekunden sind, konnten automatisch nicht über das Online-Formular hochgeladen werden.

Damit die Videos für die User:innen besser zu nutzen sind, wurden die drei Einzelvideos zu einem Video zusammengefügt und die Fragen vor den jeweiligen Antworten eingeblendet. Weil die große Mehrheit der User:innen die Videos auf ihren Smartphones sehen, werden die Videos quadratisch ausgespielt.

Werden wirklich alle Antworten ins Netz gestellt?

Es gibt vier Gründe, warum ein Video nicht beim Kandidat:innen-Check veröffentlicht wird:

1.) Der Kandidat:innen-Check ist ein redaktionelles Projekt und wurde unter journalistischen Gesichtspunkten umgesetzt: Wie in jedem klassischen Interview stellen wir nach journalistischen Kriterien Fragen und Kandidat:innen antworten. Die Antworten dürfen nur maximal 60 Sekunden lang sein und wurden durch die Redaktion weder gekürzt noch inhaltlich verändert. Der Kandidat:innen-Check fällt damit unter die redaktionelle Berichterstattung und unterliegt den dafür geltenden Regelungen. Das heißt insbesondere: Meinungsäußerungen sind erlaubt (Art. 5 Abs. 1 GG), soweit sie nicht das Maß des Zulässigen überschreiten und nicht als Schmähkritik die Rechte Dritter verletzen. Außerdem darf durch die Äußerung kein Straftatbestand verwirklicht werden. Verboten ist auch, Material zu verwenden, dessen Rechte man nicht besitzt und auf dem andere Personen zu erkennen sind. Ebenso dürfen keine Parteilogos, Wahlplakate oder ähnliches im Bild zu sehen sein.
Wenn Videos gegen die eben genannten Regeln verstoßen, wurden die betroffenen Kandidat:innen kontaktiert.

2.) Sollten Teilnehmer:innen nach dem Einsenden unzufrieden sein, können sie dies der Redaktion mitteilen und wir löschen das Video. Auch wenn das Video bereits veröffentlicht worden ist, wird es auf Wunsch gelöscht – aus Transparenzgründen allerdings mit einem entsprechenden Hinweis auf dem jeweiligen Profil.

3.) Wenn Teilnehmer:innen doch nicht an der Wahl teilnehmen. Als die offizielle Wahlliste veröffentlicht waren, wurden alle Einsendungen überprüft und die Videos der Kandidat:innen, die definitiv nicht als Direktkandidat:in gewählt werden können, gelöscht.

4.) Wenn die Videos nach der Einsendefrist, 26. Juli 24 Uhr, abgeschickt wurden.

Ursprünglich galt als letztes Datum für Einsendungen der 19. Juli. In Reaktion auf die schweren Unwetter mit Hochwasser in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wurde entschieden, diese Frist um eine Woche zu verlängern.

Welche Kandidat:innen wurden gefragt?

Wir haben versucht, alle Direktkandidat:innen in NRW zu erreichen - das war nicht ganz einfach. Wir haben es auf verschiedenste Wege versucht: die Wahlleiter:innen in den Kommunen, die Parteien, mit Plakaten in den Rathäusern, Social Media-Posts.

Insgesamt haben wir rund 600 Direktkandidat:innen angeschrieben und persönlich eingeladen. Ob die Direktkandidat:innen dabei für eine Partei antreten oder parteilos sind, spielte dabei keine Rolle

Warum wurden nicht alle Kandidat:innen, sondern nur Direktkandidat:innen angefragt?

Bei  Bundestagswahlen werden mit der Erststimme die Kandidat:innen der jeweiligen Wahlkreise gewählt und diese sind damit die Vor-Ort-Vertreter:innen der Menschen im Bundestag. Sie halten direkt den Kontakt zwischen Berlin und der Region. Wir fragen sie zu ihren persönlichen Zielen und politischen Konzepten, denn sie sind die Persönlichkeiten, die sich um die Mandate bewerben.

Für die Bundestagswahl sind es in den 64 Wahlkreisen in Nordrhein-Westfalen rund 600 Direktkandidat:innen. Damit ist ein hoher organisatorischer und redaktioneller Aufwand verbunden. Umso wichtiger ist es, klare Grenzen und Bedingungen zu formulieren.

Seit wann gibt es den WDR Kandidat:innen-Check?

Der WDR Kandidat:innen-Check findet 2021 zum vierten Mal statt. Zur Landtags- und Bundestagswahl 2017 sowie 2020 zur Kommunalwahl haben wir ihn angeboten. Weit mehr als eine Millionen Wählerinnen und Wähler haben ihn genutzt.

Warum wurde der Name in Kandidat:innen-Check geändert?

Bislang hieß das Angebot Kandidatencheck. Sprache ist lebendig, sie wird geformt auch von gesellschaftlichen Veränderungen. Die Diskussion um das Gendern ist vielfältig, kleinteilig und mitunter fundamental - wie auch immer wir entscheiden, es wird kritische Reaktionen geben.

Wir haben uns nach intensiven Diskussionen für den Namen  „Kandidat:innen-Check“ entschieden und möchten damit schon im Titel Männer, Frauen und Menschen diversen Geschlechts einbeziehen.

Wann werden die Videos hochgeladen?

Die Veröffentlichung des Kandidat:innen-Checks orientiert sich am Datum des Versands der Briefwahlunterlagen im August. Die Videos werden bis Ende 2025 und somit etwas länger als die Legislaturperiode online zu sehen sein.

Warum gibt es einen Blog zum Kandidat:innen-Check?

Im Blog zum Kandiat:innen-Check können Interessierte einen Blick hinter die Kulissen werfen und aktuelle Informationen finden.

Dort werden wir Beiträge schreiben, wenn wichtige Schritte auf dem Weg zum fertigen Kandidaten:innen-Check anstehen oder erfolgt sind. Außerdem freuen wir uns auf Anmerkungen und Reaktionen der User:innen.

Was passiert mit den Daten?

Ein Teil der personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Kandidat:innen-Checks zur Bundestagswahl 2021 erhoben werden, ist allgemein zugänglich, dazu zählen: Name, Beruf, Partei, Wahlkreis, Wohnort und Geburtsdatum. Letzteres wird zur Ermittlung des Alters zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Website genutzt. Der Kandidat:innen-Check zur Bundestagswahl darf nach aktueller Rechtslage vier Jahre online bleiben, also bis September 2025.

Persönliche Daten wie Telefonnummer, Adresse oder E-Mail-Adresse wurden nur für die Korrespondenz mit den Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen des Kandidat:innen-Checks verwendet. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und für keinen anderen Zweck als den genannten genutzt. Nach Abschluss des Projekts werden sie gelöscht.

Ich habe noch mehr Fragen, wo kann ich die loswerden?

Bei Fragen, Anmerkungen oder Wünschen können Sie sich gerne an das Team vom Kandidat:innen-Check wenden. Schreiben Sie dafür einfach eine Mail an kandidatencheck@wdr.de.