Sie wurden bei der Techno-Veranstaltung im Jahr 2010 verletzt oder traumatisiert - und nun will eine Anwältin für 30 Betroffene Schadensersatz in einem Zivilprozess erstreiten. Die Bochumer Anwältin hat angekündigt, die Klage noch in diesem Monat einzureichen. Unterdessen dauert die Prüfung der strafrechtlichen Anklage der Staatsanwaltschaft weiter an.
Die angekündigte Zivilklage soll sich nicht nur gegen die Stadt Duisburg richten, sondern auch gegen den Veranstalter Rainer Schaller und das Land NRW als Dienstherren der Polizei. Das ist durchaus brisant. Denn die im Februar 2014 veröffentlichte strafrechtliche Anklage der Staatsanwaltschaft hatte bei Schaller und der Polizei keine Schuld an dem Loveparade-Unglück gesehen. Immerhin geht es im Strafrecht um den schwerwiegenden Vorwurf der fahrlässigen Tötung.
"Keiner hat Konsequenzen gezogen"
Zivilrechtlich könnte das womöglich anders aussehen. Denn nach Ansicht der Bochumer Anwältin Bärbel Schönhof hätte die Polizei sehr wohl die Möglichkeit gehabt, die anscheinend schlecht geplante Veranstaltung zu verhindern oder noch vor dem Unglück abzubrechen. "Es ist eine Situation entstanden, in der man gesehen hat, man hätte eigentlich reagieren müssen, aber keiner hat die Konsequenzen gezogen", sagt Schönhof.
Polizist wollte Besucherstrom stoppen
Auch interne Ermittlungsakten, die dem WDR vorliegen, lassen diesen Schluss zu. Demnach soll ein bei der Loveparade eingesetzter Polizist Stunden vor dem Unglück darum gebeten haben, die Anreise weiterer Besucher nach Duisburg zu verhindern – doch laut den Akten lehnte der Führungsstab ab, weil das Gelände noch nicht voll gewesen sei.
Veranstalter Schaller soll Aufsichtspflicht verletzt haben
Auch Rainer Schaller als Veranstalter steht derzeit nicht im Fokus einer strafrechtlichen Anklage, weil er nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nicht direkt in die Planung der Loveparade involviert war. Das haben demnach alles seine Mitarbeiter für ihn erledigt. Dennoch soll gegen ihn auch eine Zivilklage eingereicht werden. Denn weil er als Geschäftsführer der Veranstalterfirma Lopavent offenbar nichts von den Schwierigkeiten während der Planung mitbekommen hat, habe er seine Aufsichtspflicht verletzt, so die Begründung der Bochumer Anwältin.
Entscheidung über Strafprozess frühestens im Herbst
Unterdessen prüft das Landgericht Duisburg weiter die strafrechtliche Anklage gegen zehn an der Planung beteiligte Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters. Laut Staatsanwaltschaft musste der viel zu kleine gleichzeitige Ein- und Ausgang zum Loveparade-Gelände zu lebensgefährlichen Situationen führen. Ob es dann wirklich einen Prozess wegen fahrlässiger Tötung gibt, will das Gericht nicht vor Herbst dieses Jahres entscheiden.