Im Loveparade-Verfahren wird das Landgericht Duisburg nicht vor Herbst über eine Zulassung der Anklage entscheiden. Das Gericht prüft weiterhin die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe gegen die zehn Beschuldigten. "Diese zeitaufwendige Prüfung dauert derzeit an", teilte das Gericht am Mittwoch (02.07.2014) mit. Bevor über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden werden kann, dürfen sich außerdem die Beschuldigten zu den Vorwürfen äußern. Das Gericht sei der Bitte der Verteidiger nachgekommen, die Frist für diese Stellungnahme um drei Monate auf Mitte September zu verlängern.
Tat durch "Unterlassung" oder "Handlung"?
Rund dreieinhalb Jahre nach der Loveparade-Katastrophe hatten die Ermittler im Februar gegen vier Mitarbeiter des Veranstalters und sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung erhoben. Als weitere Einzelheit aus der Anklageschrift gab das Landgericht am Mittwoch bekannt, dass die drei leitenden der insgesamt sechs beschuldigten Stadtmitarbeiter ihre Tat durch Unterlassen und nicht durch ihre Handlungen begangen haben sollen. Sie hätten das Genehmigungsverfahren für die Veranstaltung nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt.
Eine solche Unterscheidung hat Auswirkungen auf das mögliche Strafmaß: Fahrlässige Tötung kann nach Gerichtsangaben mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft werden. Geschieht sie jedoch durch Unterlassen kann das Strafmaß auf bis zu drei Jahre und neun Monate gemildert werden.
21 Menschen starben
Bei der Tragödie am 24. Juli 2010 waren bei einer Massenpanik 21 Menschen ums Leben gekommen, Hunderte wurden verletzt. Laut Mitteilung des Landgerichts geht die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift davon aus, dass es für die Beschuldigten vorhersehbar gewesen sei, dass es bei der Loveparade zwangsläufig zu lebensgefährlichen Situationen kommen müsste, da zu viele Menschen auf engem Raum zusammengedrückt würden.