Mit einer Fläche vier Mal so groß wie der Berliner Wannsee wäre es der größte künstliche See in Nordrhein-Westfalen: Der Versorger RWE will nach dem Ende des Braunkohleabbaus im Jahr 2030 beginnen, das riesige Restloch im rheinischen Braunkohlerevier zwischen Eschweiler und Jülich zu fluten. Rund 30 Jahre soll es dauern, bis der elf Quadratkilometer große See mit Wasser aus der Rur vollgelaufen ist. Wegen seiner Tiefe von 180 Metern wird der geplante See in Inden schon "Indescher Ozean" genannt.
Füllen statt fluten?
Während RWE im geplanten Gewässer ein "hohes ökologisches Potenzial" ausmacht, sieht die Kommune Düren den See als Gefahr und will das Loch lieber mit Erdreich aus einer anderen Tagebaustätte füllen. Ein See würde die Stadt nach Norden hin abschneiden, argumentiert die Stadt. Man wolle sich Spielräume erhalten, zu wachsen und Biotope selbst zu gestalten. Eine große Wasserfläche lasse das nicht zu. Die Stadt könnte ihre Rolle als Mittelzentrum verlieren. Zudem seien die ökologischen Folgen schwer abzuschätzen, so die Befürchtung - auch mit Blick auf die Katastrophe an einem Tagebausee in Sachsen-Anhalt. Dort waren drei Anwohner ums Leben gekommen, als 2009 großflächig Uferflächen wegbrachen und Gebäude einstürzten.
Zudem könnte die Ableitung des Wassers aus der Rur die Papierindustrie vor Ort beeinträchtigen, die ebenfalls große Wassermengen benötigt. An der Rur befinde sich die größte Ansiedlung von Papierindustrie in Deutschland, sagt ein Stadtsprecher.
Änderung am Braunkohlenplan rechtens?
Nun muss das Gericht über die Zukunft der gigantischen Kohlegrube entscheiden. Am Mittwoch (21.09.2011) begann vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster die Verhandlung. Juristisch betrachtet steht eine Änderung des Braunkohlenplans im Mittelpunkt. Dieser Plan wurde vom Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln aufgestellt, einem Gremium von Politikern aus den betroffenen Braunkohleregionen. Dieser Plan hatte ursprünglich die Verfüllung des Lochs mit Erdreich vorgesehen, war aber 2009 durch eine Entscheidung des Braunkohlenausschusses abgeändert worden. Das sei nicht rechtes gewesen, argumentiert die Stadt Düren und will mit ihrer Verfassungsbeschwerde erreichen, dass wieder die alte Fassung des Plans gilt.
"Es gibt Bestimmungen im Landesplanungsgesetz, die eine solche Änderung nur im Ausnahmefall zulassen, zum Beispiel wenn ein Verfüllen des Loches nicht möglich wäre. Das ist es aber", sagt Hans Wabbel, Technischer Beigeordneter der klagenden Stadt Düren gegenüber WDR.de. Die Stadt sehe in der Änderung einen verfassungswidrigen Eingriff in ihre Planungshoheit und damit in ihr Recht auf gemeindliche Selbstverwaltung.
Land sieht keinen Eingriff in Dürener Planungshoheit
Die verklagte Landesregierung hält die Klage der Stadt Düren dagegen für unzulässig. Der Kommune entstehe durch eine Flutung des Braunkohlelochs "insgesamt kein Schaden", sagte der Rechtsvertreter des Landes am ersten Prozesstag in Münster. Zudem seien die eigenen Pläne von Düren, wie die Fläche zu nutzen sei, noch nicht sehr weit gereift. Die Landesregierung greife daher nicht in die Planungshoheit ein und verletze somit auch nicht die Verfassung. Eine Urteilsverkündung durch den NRW-Verfassungsgerichtshof ist für den 25.10.2011 geplant.