Newsletter des Rundfunkrats

Stand: 28.06.2024, 11:00 Uhr

Wesentliche Ergebnisse der Sitzung vom 27. Juni 2024

1.    Dr. Katrin Vernau wird nächste WDR-Intendantin

WDR Intendantenwahl 2024 | Bildquelle: WDR/Annika Fußwinkel

Der WDR-Rundfunkrat hat Dr. Katrin Vernau zur künftigen Intendantin des WDR gewählt. Aus dem 55-köpfigen Gremium stimmten in der Stichwahl 36 der anwesenden Mitglieder für sie. Die Amtszeit der Nachfolgerin von Tom Buhrow beträgt sechs Jahre und beginnt am 1. Januar 2025. Weitere Informationen in der Pressemitteilung des WDR-Rundfunkrats.

2.    Stellungnahme zur Novelle der Filmförderung  

Der WDR-Rundfunkrat begrüßt die geplante Novellierung der Filmförderung durch die Bundesregierung, die darauf abzielt, den deutschen Film zu stärken und die Rahmenbedingungen für Filmschaffende zu verbessern. Das Gremium befürwortet die Einführung eines Diversitätsbeirates und die Beibehaltung der kulturellen Filmförderung durch Juryentscheidungen. Gleichzeitig betont der Rundfunkrat die Notwendigkeit, die Programmautonomie der öffentlich-rechtlichen Sender zu sichern, die Rolle der Länder in der Gesetzgebung zu berücksichtigen und eine faire Regelung für die Verteilung der Verwertungsrechte zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Streaminganbietern zu finden. Außerdem fordert der Rundfunkrat, dass bereits geleistete Filmförderungen der Sender bei neuen Investitionsverpflichtungen anerkannt werden. Die Stellungnahme des WDR-Rundfunkrats ist hier abrufbar.

Die Bundesregierung will die Reform bis Ende des Jahres 2024 umsetzen, weil die bisherige Förderung und das Gesetz dann auslaufen. Die Reform besteht aus drei Teilen: einer Überarbeitung des bestehenden Filmförderungsgesetzes, der Einführung eines steuerlichen Anreizmodells für die Filmwirtschaft und einer Investitionsverpflichtung, die auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft. Bisher liegt nur für das Filmförderungsgesetz ein konkreter Entwurf vor.

3.    Bericht aus dem ARD-Programmbeirat

Gabriele Hammelrath | Bildquelle: wdr

Die Vorsitzende des ARD-Programmbeirats, Gabriele Hammelrath, gab dem Rundfunkrat einen Einblick in die Beratungen und die Neustrukturierung der Arbeit des Beirats im ersten Halbjahr 2024. Sie unterstrich die erweiterte Bedeutung der Gremien durch den novellierten Medienstaatsvertrag – so zum Beispiel die kürzlich beschlossenen Qualitätsstandards für das ARD-Angebot, die eine einheitliche Programmbeobachtung innerhalb der ARD-Gremien unterstützen würden. Im Mittelpunkt der Arbeit stehe u.a. die crossmediale Ausrichtung des Programms und die damit verbundene Aufgabe der Gremien, alle Ausspielwege gleichermaßen zu beobachten. Ein Fokus müsse ebenso auf der Erreichung von Zielgruppen liegen, die aktuell zu wenig angesprochen werden. Auch der direkten Kommunikation mit dem Publikum, z.B. durch ein gelungenes Community Management, komme eine besondere Bedeutung zu. Bei der Programmbeobachtung wolle man die Zusammenarbeit des ARD-Programmbeirats mit den Programmausschüssen der Landesrundfunkanstalten sowie mit dem GVK-Telemedienausschuss stärken. Ein Beispiel sei die Europawahl – hier habe der ARD-Programmbeirat arbeitsteilig mit dem GVK-Telemedienausschuss die Berichterstattung beobachtet und ausgewertet. Aktuell finde außerdem eine gemeinsame Programmbeobachtung mit dem WDR-Programmausschuss zur UEFA Euro 2024 statt. Hier wolle man die qualitative Beobachtung des Programms mit den Nutzungszahlen gemeinsam zu einer ganzheitlichen Bewertung kombinieren.

Der ARD-Programmbeirat berät die ARD-Programmdirektorin, Christine Strobl, und die Ständige Videoprogrammkonferenz, in der die Intendantinnen und Intendanten bzw. Programmdirektorinnen und Programmdirektoren der ARD-Sender das Gemeinschaftsprogramm Das Erste und die ARD-Mediathek koordinieren. Der Beirat analysiert kontinuierlich das Programm des Ersten und gibt kritische Anregungen zu dessen Weiterentwicklung. Jeder Rundfunkrat der neun ARD-Anstalten entsendet ein Mitglied in den ARD-Programmbeirat. Gabriele Hammelrath vertritt dort den WDR-Rundfunkrat und ist seit dem 31. Januar 2024 Vorsitzende des Gremiums.

4.    Ausschreibung für Verwaltungsrat beginnt am 1. August

Für die Wahl des Verwaltungsrates am 27. September 2024 hat der Rundfunkrat den Ausschreibungstext und das Wahlverfahren beschlossen. Im Vergleich zur Intendantenwahl ist das Verfahren deutlich komplexer, da unterschiedliche Anforderungen an die Sachkunde der insgesamt sieben zu wählenden Mitglieder, eine parlamentarische Quote und eine Geschlechterquote zu beachten sind. Gleichzeitig schreibt das WDR-Gesetz eine vierwöchige öffentliche Ausschreibung vor. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 1. August – die Ausschreibung wird auf der Homepage des Rundfunkrats veröffentlicht. Das Gremium hatte sein Erweitertes Präsidium bereits im April als Findungskommission mit konkreten Aufgaben beauftragt. Den Beschluss finden Sie hier. Die neue fünfjährige Amtszeit des Verwaltungsrats beginnt im Dezember 2024.

5.    Rundfunkrat verabschiedet Monika Frederking

Monika Frederking | Bildquelle: WDR/Annika Fußwinkel

Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung Monika Frederking als Mitglied des Verwaltungsrats und Vorsitzende des Personalrats verabschiedet – nach 38 Jahren im WDR geht Frau Frederking in den Ruhestand. Die Mitglieder bedankten sich für die allzeit vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit und wünschten Frau Frederking für den kommenden Lebensabschnitt alles Gute.

6.    Ausblick  

Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 28. August 2024 statt, voraussichtlich im Wallraff-Richartz-Museum.