Diese Aufgabe haben die Landesrundfunkanstalten dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln übertragen. Es handelt sich dabei um eine nicht-rechtsfähige unselbständige Verwaltungseinrichtung, die jeweils für die einzelne Landesrundfunkanstalt tätig wird.
Für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Einzug des Rundfunkbeitrags und der Verwaltung der Teilnehmerkonten ist für den Bereich des Westdeutschen Rundfunks der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des WDR zuständig.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rundfunkbeitragsrecht
Der Datenschutzbeauftragte des WDR ist auch für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Einzug des Rundfunkbeitrags und der Verwaltung der Teilnehmerkonten zuständig. Dabei stellen sich häufiger Fragen zu den Auskunfts- und Anzeigepflichten sowie zur Verarbeitung der übermittelten Daten. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen dazu finden sich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV).