Schwerbehindertenvertretung

"Es ist normal, verschieden zu sein."
Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker.

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) setzt sich für die Interessen der Beschäftigten mit Behinderung ein. Sie wird alle vier Jahre von diesen Mitarbeiter:innen gewählt und hat vielfältige Aufgaben, die von der Einzelfallberatung über die Zusammenarbeit mit Gremien im WDR bis hin zu strukturellen Aktivitäten reichen.

Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ist in der laufenden Wahlperiode (2018-2022) Jan Gropp. Die 1. Stellvertreterin ist Heike Gierling, 2. Stellvertreterin Karen Gesierich. Die Assistenz übernimmt Karin Ems.

Kompetenzzentrum für Behinderung

Die SBV im WDR versteht sich als Kompetenzzentrum für Behinderung: Sie ist für Mitarbeiter:innen mit Behinderung vertraulicher Ansprechpartner bei Problemen und Anregungen, berät bei Anträgen zum Schwerbehindertenausweis oder zu Hilfsmitteln, unterstützt bei der behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes oder bei notwendigen Umbauten. Sie begleitet Kolleg:innen mit Behinderung bei Wiedereingliederungsgesprächen (BEM) nach langer Krankheit oder auf Wunsch auch bei Bewerbungsverfahren. Die SBV versucht, bei Konflikten zu vermitteln und gemeinsam Lösungen zu finden. Bei Bedarf wird Hilfe von externen Fachleuten vermittelt.

Die SBV informiert über alle Belange rund um das Thema Behinderung und setzt sich innerhalb des WDR für die Inklusion von Menschen mit Behinderung ein. Dafür arbeitet sie mit in Gremien, z.B. dem Gesundheitsausschuss und dem Personalrat, kooperiert intern z.B. mit dem Betriebsarzt, den Sicherheitsingenieuren oder dem Gebäudemanagement und extern u.a. mit Beratungsstellen, Verbänden und Institutionen wie etwa dem Landschaftsverband und dem Integrationsfachdienst.

Gesetze und Regelungen müssen eingehalten werden

Die SBV engagiert sich für gesundheitsfördernde Arbeitszeitmodelle und Barrierefreiheit, bildet Führungskräfte zum sinnvollen Umgang mit dem Thema Behinderung aus und wacht darüber, dass die für Menschen mit Schwerbehinderung geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen angewandt werden. Dazu zählen vor allem das Sozialgesetzbuch IX, das Behindertengleichstellungsgesetz, die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung, die Arbeitsstättenverordnung und die WDR-Integrationsvereinbarung.

Die SBV setzt sich dafür ein, dass noch mehr Menschen mit Behinderung im WDR eingestellt werden. Eine Chance bietet z.B. die "Inklusionsmaßnahme Vertiefungsjahr", über die direkt nach der Ausbildung im WDR erste Berufserfahrungen gesammelt werden können. Der WDR hat außerdem Schulpartnerschaften mit Förderschulen und bietet in dem Zusammenhang Betriebsbesichtigungen und Praktika an sowie Unterstützung bei Bewerbungen durch Bewerbertraining in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung.

Integrationsvereinbarung des WDR

In der gemeinsam von der Geschäftsleitung, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat 2002 geschlossenen Integrationsvereinbarung wurde festgelegt, die Beschäftigung, Förderung und Realisierung der Chancengleichheit von Schwerbehinderten und Gleichgestellten im Sinne des SGB IX zu ständigen unternehmerischen Aufgaben des WDR zu machen. Mittelfristig soll eine weiterreichende Inklusionsvereinbarung erarbeitet werden.