Alte Bäuerin beim Rundfunkempfang, 1928.
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Nachdem am 29. Oktober 1923 in Berlin der Hörfunk eingeführt wurde, wurde der Sendebetrieb von acht weiteren Rundfunkgesellschaften mit Sitz in Leipzig, München, Frankfurt am Main, Hamburg, Stuttgart, Breslau und Königsberg aufgenommen. Am 10. Oktober 1924 folgte als letzte die Westdeutsche Funkstunde AG (WEFAG) mit Sitz in Münster. Münster wurde gewählt, um die Rundfunkgesellschaft dem Einfluss der französischen Besatzungsmacht zu entziehen.
Die Rundfunkpolitik der Weimarer Republik erschöpfte sich in Machtspielen zwischen Reichspost- und Reichsinnenministerium, an denen sich sowohl das Reichswirtschafts- und das Reichswehrministerium als auch das Auswärtige Amt beteiligten. Aus Angst vor links- und rechtsradikaler Propaganda wurden strenge Genehmigungspflichten für den Rundfunkempfang eingeführt. Staatliche Überwachung lähmte die Entfaltung einer unabhängigen Meinungsbildung.
Darüber hinaus fehlte die Erfahrung mit öffentlich-rechtlichen Organisationsformen. So bevorzugte man als Rechtsform die Kapitalgesellschaft und es entstanden von gemischtwirtschaftlichen , von staatlichen wie privaten Anteilseignern getragene regionale Sendegesellschaften.
Erst mit der Räumung zunächst des Ruhrgebiets und des rechtsrheinischen Sanktionsgebiets, Anfang 1926 endlich auch der Kölner Zone, konnte sich der Rundfunk nach Westen ausdehnen. Neben der politischen Bedeutung der Studios im Westen standen hinter dieser Infrastruktur ganz handfeste wirtschaftliche Interessen. Der gebührenfinanzierte Rundfunk - 2 Mark pro Teilnehmer - war auf steigende Hörerzahlen angewiesen, die sich nur dann einstellten, wenn die Menschen mit Detektor-Gerät auch Hörfunk empfangen konnten. Insgesamt hatte die WEFAG Münster im ersten Jahr ihres Bestehens knapp 14.000 Teilnehmer, Ende 1926 waren es gut 125.000.
Aber auch die Post hatte ein Interesse an einer Steigerung der Teilnehmerzahlen. Die für den Rundfunkempfang zu entrichtenden Gebühren sollten also nicht nur die Betriebs- und Programmkosten decken, sondern darüber hinaus für das Reich einen Gewinn abwerfen. Die Post zog die Gebühren ein, bestimmte über deren Höhe und setzte den Anteil fest, den die Programmbetreiber davon erhielten.
Aufbau der Zentrale in Köln: Die Westdeutsche Rundfunk AG 1926-1933
Auf der Aktionärsversammlung am 11. Januar 1926 teilte der Aufsichtsratsvorsitzende Tormin lakonisch mit, Sitz der Gesellschaft werde Köln, es sei aussichtslos, dagegen anzukämpfen. Ohne förmlichen Beschluss - der erfolgte erst am 29. Oktober 1926 - begannen die Vorbereitungen zur Verlegung unmittelbar nach Räumung der Kölner Zone im Januar 1926. Mit dem Umzug wurde - auf Vorschlag des damaligen Oberbürgermeister Konrad Adenauer - der Schriftsteller und am Kölner Schauspielhaus gescheiterte Intendant Ernst Hardt am 3. Juli 1926 einstimmig zum künstlerischen Vorstand gewählt.
Die Verlegung des Hauptsitzes hatte Konsequenzen für alle übrigen Standorte, die zur Nebenstelle herabgestuft wurden oder ihren Sender verloren. Im April 1926 gestatteten die Besatzungsmächte prinzipiell die Errichtung von Zwischensendern im besetzten Gebiet, wenn auch mit Auflagen. Der Aachener wie der Kölner Sender wurden am 6. März 1928 offiziell dem Betrieb übergeben, beide arbeiteten aber schon vorher. Ende 1927 hatte die WERAG fast eine halbe Millionen Teilnehmer und lag von da ab an zweiter Stelle hinter Berlin. Durch infrastrukturelle Veränderungen und Schließung der meisten Studios wurde die Ausstrahlung eines von Köln getrennten Regionalprogramms auch technisch versperrt.
Zum 30. September 1932 wurde der WERAG wie allen anderen Sendegesellschaften die Sendekonzession gekündigt. Diese Maßnahme erfolgte im Zuge der mit dem Kabinett Papen erzwungenen Rundfunkreform, die unter anderem eine vollständige Verstaatlichung des Rundfunks vorsah. In der Folgezeit etablierte sich die RRG (Reichsrundfunkgesellschaft) mehr und mehr als wirtschaftliches Kontrollorgan neben den eigentlich dafür zuständigen Aufsichtsräten.
"Am 31.1. (1933) fand die letzte Generalversammlung der Westdeutschen Rundfunk AG statt und anschließend die Gründungsversammlung der Westdeutschen Rundfunk GmbH." Mit diesen dürren Worten besiegelte Staatskommissar Franz Thedieck das Ende der WERAG in der bisherigen Form, das heißt die Übernahme der Aktienbesitzes der Privataktionäre durch den preußischen Staat.