Stichtag

25. Februar 2000 - Erneuerbare-Energien-Gesetz verabschiedet

Seit der Ölkrise in den 1970er Jahren haben die Deutschen viel dazulernen müssen: Der Vorrat an fossilen Brennstoffen ist endlich, Braunkohlekraftwerke verpesten die Luft und Atomanlagen produzieren außer Strom auch Gefahr und kaum lösbare Entsorgungsprobleme. Der 2010 gestorbene Wissenschaftler und SPD-Politiker Hermann Scheer, Träger des Alternativen Nobelpreises 1999, gehört zu den einflussreichsten Vordenkern einer Energie-Zukunft, die sich nur auf regenerative Quellen stützt.

Das Einspeisegesetz von 1991, das die Stromkonzerne erstmals verpflichtet, Energie aus regenerativen Quellen abzunehmen, trägt maßgeblich seine Handschrift. In der seit 1998 amtierenden rot-grünen Regierung erarbeitet Hermann Scheer gemeinsam mit dem Energie-Experten der Grünen, Hans-Josef Fell, eine Reform des Einspeisegesetzes. Sie soll dem noch unrentablen Ökostrom endlich zum wirtschaftlichen Durchbruch verhelfen.

Keine Umlage für Großverbraucher

Neun Jahre nach dem Einspeisegesetz lässt die anvisierte Initialzündung der Energiewende auf sich warten. Statt viel Geld und Zeit in Ökostrom zu investieren, profitieren die Stromgiganten lieber weiter von ihren bestehenden Kohle- und Atomkraftwerken. Nur sechs Prozent der Energie werden aus Sonne, Wind und Biomasse erzeugt. Am 25. Februar 2000 verabschiedet der Bundestag deshalb mit der rot-grünen Mehrheit von 328 gegen 217 Stimmen das neue "Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien" (EEG). Nun müssen die großen Energieversorger bevorzugt Strom aus Wind- und Solaranlagen ins Netz einspeisen und den Erzeugern feste Preise zahlen.

Laut EEG "variieren die garantierten Vergütungen ... und verringern sich im Laufe der Jahre abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme". 99 Pfennig je Kilowattstunde, also 0,51 Euro, erhält anfangs jeder Bürger, der Strom aus Solarzellen auf dem Dach oder Windrädern auf seinem Land ins Netz einspeist. Die Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und turmhohe Windräder steigen nun deutlich an, um die im EEG gewährten Zeitvorteile zu nutzen. Finanziert werden die Subventionen über die sogenannte Ökostrom-Umlage, die allein von privaten Verbrauchern geleistet wird. Die Groß-Energieverbraucher in der Industrie bleiben aus Wettbewerbsgründen von der Umlage verschont.

Aus für garantierte Vergütung

Investitionen in Strom aus Wind, Wasser und Biomasse sind von Beginn an geringer dotiert. Mit EEG-Novellierungen 2004 und 2009 werden auch Solar-Subventionen und Einspeisevergütungen deutlich gekürzt. Gegenwärtig deckt der Anteil erneuerbarer Energien mehr als 25 Prozent des Gesamtverbrauchs ab. Dafür zahlt ein Vier-Personen-Haushalt pro Jahr etwa 250 Euro Umlage. Viel, aber nicht zu viel, warnt der EEG-Mitautor Hans-Josef Fell angesichts der Folgen von Kohle- und Kernkraftnutzung: "Diese Kosten werden die Gesellschaft noch in einem ungeheuren Maße belasten." Das sehen die Energieriesen nicht anders. Eon verkündet im Dezember 2014 als erster den Ausstieg aus der Kohle- und Atom-Technologie.

Kritiker bemängeln zahlreiche Schwächen des zum Paragrafendschungel gewucherten EEG. Etwa durch falsche Anreize eine nicht bedarfsgerechte Stromproduktion zu fördern. Andere monieren, der ökologische Nutzen stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten. Die letzte Reform 2014 ersetzt die garantierte Einspeisevergütung je Kilowattstunde endgültig durch einen am Markt ermittelten Preis. Hans-Josef Fell wertet das als weiteren Erfolg der Energie-Konzerne bei der Aushöhlung des EEG, einer Vorschrift, die "zum Exportschlager der deutschen Gesetzesentwicklung" geworden ist. Fast 100 Länder, darunter Japan und China, fördern inzwischen ihre regenerativen Ressourcen nach dem Vorbild des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Stand:25.02.2015

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