Stichtag

29. März 1984 – Bundestag beschließt Vorruhestandsgesetz

Mit 18 Jahren fängt Günther Giese auf der Hütte beim Stahlunternehmen Hoesch in Dortmund an zu arbeiten. 1948 ist das. Knapp 40 Jahre später wird sein Job in der Rohstoffkontrolle des Hochofenwerks wegrationalisiert. "Und dann ging es darum: Willst du, könntest du aufhören?", wird er sich später erinnern. "Und dann haben wir gesagt: Na ja, was Besseres kann uns im Moment nicht passieren. Das ist geschenktes Leben, wenn wir jetzt früher aufhören können."

Günther Giese geht in Vorruhestand. Von nun an muss er sich anderweitig beschäftigen. Er legt sich einen Schrebergarten zu. Und er organisiert sich neu. Er geht zur Dortmunder Gruppe "Zwischen Arbeit und Ruhestand" (ZWAR). In den 80er Jahren entstehen vor allem im Ruhrgebiet zahlreiche ZWAR-Gruppen. Basteln, reisen, malen statt malochen lautet nunmehr die Devise. In Dortmund ist der 83-jährige Giese heute das älteste ZWAR-Mitglied. Seine Frühverrentung hat er nie bereut.

Gegen die 35-Stunden-Woche

Die Möglichkeit zum geschenkten Leben ermöglicht Menschen wie Günther Giese Bundesarbeitsminister und IG Metall-Mitglied Norbert Blüm (CDU). Er will die Arbeitslosigkeit bekämpfen – und eine Alternative zur Forderung seiner kämpferischen Gewerkschaft nach einer 35-Stunden-Woche schaffen. "Unser Vorruhestandsgesetz ist ein Friedensangebot", sagt er dem entsprechend auf der entscheidenden Bundestagsdebatte am 29. März 1984 in Bonn. Sein Argument: Hart arbeitende Menschen wollen lieber früher aufhören mit der Schufterei als währenddessen ein paar Stunden mehr Freizeit haben.

Die recht pathetische Rede Blüms zeigt Erfolg, das Vorruhestandsgesetz wird beschlossen. Am Tag der Arbeit 1984 tritt es in Kraft.  Ab sofort dürfen Frauen und Männer schon mit 58 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden – bei monatlicher Lohnfortzahlung von gemeinhin 65 Prozent ihres letzten Bruttogehalts. In der Stahlindustrie sind es dank des Gewerkschaftseinflusses sogar 90 Prozent. Arbeitgeber, die im Gegenzug einen Arbeitslosen einstellen, bekommen einen Zuschuss von 35 Prozent vom Arbeitsamt.

Massiver Stellenabbau

Aber schon die Finanzierung des Vorruhestandsgesetzes gestaltet sich als schwierig. Vonseiten der Berliner Versicherungsanstalt für Angestellte etwa regt sich Widerstand. Sie warnt vor untragbaren Mehrbelastungen für die Rentenkasse. Als Folge wird die Frührente mit Geld der Arbeitslosenversicherung bezahlt.

Zudem zeigt sich, dass sich mit diesem Modell die Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht bekämpfen lässt. Die Unternehmen nutzen den Vorruhestand ihrer Arbeitnehmer nicht, um jüngere Kräfte einzustellen, sondern als Chance zum Stellenabbau. In der Bauindustrie etwa sind es schon im ersten Jahr rund 20.000.

In den 90er Jahren wendet sich das Blatt ohnehin: Jetzt ist eher von längerer denn von kürzerer Arbeit die Rede. Die "Rente mit 67" unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) zeigt an, wohin die Reise lange Zeit gehen soll. 2014 dann beschließt die Große Koalition die Mütterrente und die abschlagsfreie "Rente mit 63" als Wahlgeschenk. Ob dies das letzte Wort ist, bleibt für heutige Arbeitnehmer abzuwarten.

Stand: 29.03.2014

Programmtipps:

Auf WDR 2 können Sie den Stichtag immer gegen 9.40 Uhr hören. Wiederholung: von Montag bis Freitag gegen 17.40 Uhr und am Samstag um 18.40 Uhr. Der Stichtag ist nach der Ausstrahlung als Podcast abrufbar.

"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.05 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 29. März 2014 ebenfalls an das Vorruhestandsgesetz. Auch das "ZeitZeichen" gibt es als Podcast.