2. Dezember 1946 - Internationale Walfang-Konvention verabschiedet

Kaum ein Tier lässt sich so effektiv ausschlachten wie der Wal. Aus dem Speck wird Tran gewonnen, aus dem sogenannten Walrat im Kopf des Pottwals ein hochfeines Öl. Im Darm findet sich Ambra, ein Grundstoff für die Parfüm-Industrie. Aus den Barten - zahnähnlichen, faserigen Hornplatten - des Blauwals wird Fischbein für Korsetts gemacht. Und mancherorts wird auch das Fleisch gegessen. Eine internationale Übereinkunft, die den Fang des größten Säugetieres der Erde regelt, gibt es lange Zeit nicht.

Die Basken sind die ersten, die im 12. Jahrhundert systematisch Jagd auf die langsam schwimmenden Glattwale machen. Als diese in der Region ausgerottet sind, ziehen die Walfänger weiter. Im 17. Jahrhundert gehen Niederländer, Engländer und Deutsche auf "Grönlandfahrt", weil es dort große Walbestände gibt. Gejagt wird mit Ruderboot und Harpunen. Zunächst werden die Tiere an Land gezogen und dort verarbeitet, später dann schon auf dem Schiff. Eine neue Technik bringt die Wale ab Mitte des 19. Jahrhunderts weiter in Bedrängnis: Mit der Erfindung der Harpunenkanone können auch die schnell schwimmenden Furchenwale gefangen werden. Dazu gehören Blauwale, Finnwale, Seiwale und Zwergwale. Neben der Arktis dient nun auch die Antarktis als Jagdgebiet.

"Ordentlich regulieren"

Anfang des 20. Jahrhunderts gehen die Walbestände so dramatisch zurück, dass der Völkerbund ein Abkommen zur Begrenzung des Walfangs beschließt. Doch erst nach dem Zweiten Weltkrieg wird am 2. Dezember 1946 die Internationale Konvention zur Regelung des Walfangs verabschiedet. "Walbestände lassen sich zu einem natürlichen Wachstum beeinflussen, wenn der Walfang ordentlich reguliert wird", heißt es darin. "Ein Wachstum der Walbestände wird es erlauben, dass die Zahl der gefangenen Wale erhöht wird, ohne dass diese natürlichen Ressourcen in Gefahr geraten."

Die Resolution wird zunächst nur von sieben Walfangnationen wie Australien, Großbritannien, Norwegen und Russland unterzeichnet. Ausführendes Organ wird die Internationale Walfangkommission (IWC). Sie soll Fangquoten festlegen und Schutzgebiete ausweisen. Dennoch geht die Jagd weiter: Vor allem Russland und Japan bauen die Pottwal-Bestände der Meere ab, allein in den 1960er Jahren um über 100.000 Tiere.

Kommerzieller Walfang verboten

Die 1980er Jahre bringen eine Wende. Auf Initiative der 1978 gegründeten Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere (GSM) setzt die Bundesregierung 1981 ein weltweites Importverbot von Pott-, Sei- und Finnwalprodukten durch. Die Bundesrepublik war bis dahin einer der größten Importeure von Walöl für industrielle Zwecke. 1982 tritt die Bundesrepublik schließlich selbst der Walfangkommission bei. Im selben Jahr beschließt die IWC das Verbot des kommerziellen Walfangs. Es tritt 1986 in Kraft und gilt bis heute. Trotzdem werden weitere Wale getötet: von Japan und Island zu angeblich wissenschaftlichen Zwecken sowie von Norwegen, das Einspruch gegen den Fangstopp erhoben hat.

Vor allem Japan versucht immer wieder, das Fangverbot in der IWC zu kippen. Anfang der 1990er Jahre - so die Tierschutzorganisation Pro Wildlife - habe Japan damit begonnen, Entwicklungsländer systematisch finanziell zu unterstützen, um sich so Stimmen in der Walfangkommission zu sichern. Trotzdem gelingt es nicht, die Mehrheit der mittlerweile 89 IWC-Mitglieder für die Rücknahme des Verbotes zu gewinnen. 2003 wird auf der IWC-Jahrestagung in Berlin eine Erklärung verabschiedet, wonach sich die Organisation von einer reinen Walfang- zu einer Walschutz-Kommission weiterentwickeln soll. Bisher ist dieses Ziel allerdings nicht erreicht worden.

Stand: 02.12.2011

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