Stichtag

14. Februar 1951 - Adoptionsvermittlungsgesetz verabschiedet

Nach dem Zweiten Weltkrieg ist Deutschland ein Land der Witwen und Waisen. Über drei Millionen Soldaten haben auf den Schlachtfeldern ihr Leben gelassen, mindestens ebenso viele Zivilisten sind unter den Opfern. Allein erziehende Mütter sind oft nicht mehr in der Lage, ihre Kinder zu ernähren. In deutschen Heimen leben tausende elternloser Kinder.

Da kommt Hilfe aus den USA und aus Skandinavien: Kinderlose Paare holen sich ein Waisenkind aus Deutschland nach Hause. In den fünfziger Jahren beschließt der Bundestag, die Regelungen weiter zu lockern. Das Mindestalter der Adoptiveltern wird von 50 auf 35 Jahre herabgesenkt; auch dürfen jetzt Paare mit eigenen Kindern fremde Kinder adoptieren.

Kindeswohl im Mittelpunkt

Im Bereich der Vermittlung von Kindern aber herrscht im Adoptionsrecht weiterhin Wildwuchs. Nahezu jeder, der zu Schwangeren und jungen Müttern Kontakt hat, darf Kinder vermitteln. Frauenärzte und Heimleiter können sich ohne staatliche Kontrolle betätigen.

Am 14. Februar 1951 verabschiedet der Bundestag deshalb das Gesetz zur Adoptionsvermittlung. Von nun an ist es Aufgabe der Jugendämter oder der von ihnen anerkannten Fachverbände, innerhalb Deutschlands für den ordnungsgemäßen Ablauf einer Adoption zu sorgen. Mit dem Adoptionsvermittlungsgesetz steht erstmals auch das Kindeswohl im Zentrum. Bevor Adoptionen genehmigt werden, überzeugen sich Vertreter des Jugendamts, ob das tägliche Leben in der neuen Familie klappen kann.

Einfach aus dem Ausland holen?

Im Jahr 2002 tritt Deutschland dem internationalen Haager Adaptionsübereinkommen bei, an dem bis heute 80 Nationen beteiligt sind. Es betont die Rechte von Kindern und soll den Handel mit ihnen weltweit verhindern. 2006 wird in Hamburg die größte deutsche Auslandsvermittlungsstelle "International Child's Care Organisation" (ICCO) wegen Untreue und Kinderhandels das Recht der Vermittlung entzogen.

Trotz aller Versuche des Gesetzgebers, die Adoption von Kindern in staatlich geordnete Bahnen zu lenken, ist auch heute die Praxis der sogenannten Selbstbeschaffungsadoption nicht verboten. Etwa 500 Kinder kommen so ohne fachliche Begleitung jedes Jahr nach Deutschland – das sind immerhin ein Drittel aller Adoptionen aus dem Ausland.

Dass das Geschäft mit der Adoption floriert, hat einen guten Grund: Auf jedes zur Verfügung stehende Kind kommen inzwischen über zehn Bewerber. Und die Zahl der zur Adoption stehenden Mädchen und Jungen sinkt seit Mitte der 1990er Jahre kontinuierlich.

Stand: 14.02.2011

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