Stichtag

13. April 2010 - Vor 15 Jahren: Urteile gegen Lübecker Synagogen-Brandstifter

Lübeck, in der Nacht zum 25. März 1994: Vier junge Männer - zwischen 19 und 24 Jahre alt - treffen sich im Stadtteil Buntekuh und stellen Molotow-Cocktails her. Anschließend ziehen sie Richtung Altstadt. Ihr Ziel: die Synagoge in der St. Annenstraße. Kurz nach zwei Uhr morgens betreten Stephan W., Niko T., Dirk B. und Boris H.-M. das Grundstück des Backsteinbaus und werfen mehrere Brandsätze durch das Seitenfenster. Die Wand- und Deckenverkleidung fängt sofort Feuer. Zum ersten Mal seit dem Nationalsozialismus brennt in Deutschland wieder ein jüdisches Gotteshaus. Vorausgegangen sind eine Reihe rechtsextremer Gewalttaten in Hoyerswerda (1991), Rostock (1992), Mölln (1992) und Solingen (1993).

Bewohner in letzter Sekunde gerettet

Zwei Räume der Synagoge werden völlig zerstört. Die Flammen greifen auch auf die oberen Stockwerke über. Die fünf Bewohner, die dort schlafen, können in letzter Sekunde gerettet werden - dank der Aufmerksamkeit des damaligen Kantors der Jüdischen Gemeinde. Eine 30-köpfige Sonderkommission macht sich an die Arbeit. Am Tatort wird ein nicht gezündeter Brandsatz sichergestellt, der die Ermittler auf die Spur der jungen Täter bringt. Einer der vier gefassten Brandstifter gibt später zu, dass er sich massenweise Propagandamaterial der rechtsextremen DVU zuschicken ließ, um es im Bekanntenkreis zu verteilen. Nach Schätzungen des Lübecker Bündnisses gegen Rassismus gehören zur Zeit des Anschlags rund 100 Personen zur militanten rechten Szene der Hansestadt.

Bis zu viereinhalb Jahre Haft

Der Haftbefehl lautet auf versuchten fünffachen Mord und schwere Brandstiftung. Die Vernehmung der vier offenbart desolate Familienverhältnisse. Die Täter haben keinen Schulabschluss. Alkoholprobleme und Gewalt prägen ihren Alltag. Es bestehen Kontakte zu rechten Skinheads. Ende November 1994 beginnt vor dem Oberlandesgericht in Schleswig der Prozess. Der Vorsitzende Richter Hermann Ehrich stellt entsetzt fest, dass die Mehrheit der Angeklagten nicht weiß, "was eine Synagoge überhaupt ist". Am 13. April 1995 werden die Urteile gesprochen. Die vier jungen Männer werden wegen Brandstiftung und Beihilfe zur Brandstiftung zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und viereinhalb Jahren verurteilt. Die Richter folgen damit nicht dem Antrag der Bundesstaatsanwaltschaft, die die Täter wegen versuchten Mordes hinter Gitter bringen wollte. Den Beschuldigten konnte nicht nachgewiesen werden, so das Gericht, dass sie von den bewohnten Räumen über der Synagoge wussten. In seiner Urteilsbegründung sagt Ehrich, die Tat habe "unermesslichen Schaden" angerichtet. Sie erinnere "an die sogenannte Reichskristallnacht der Nationalsozialisten und alles, was darauf folgte". Seit dem Anschlag wird die Lübecker Synagoge rund um die Uhr vom Objektschutz bewacht.

Stand: 13.04.10