Stichtag

10. März 2009 - Vor 15 Jahren: "Schwulen-Paragraf" 175 StGB wird abgeschafft

Preußische Zucht und Ordnung lässt zu Kaisers Zeiten keinen Zweifel zu: Homosexualität ist ein Verbrechen. "Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen." So schreibt es 1871 der Strafrechtsparagraf 175 des neu gegründeten Kaiserreichs vor, der gar mit Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte droht.

Bis zum Zusammenbruch der wilhelminischen Moral 1918 werden knapp 10.000 Homosexuelle nach diesem Gesetz wegen ihrer sexuellen Orientierung bestraft. In den Goldenen Zwanzigern dann darf das schwule Leben aufblühen - trotz des weiter gültigen §175 StGB. Berlin wird zum Eldorado der Homo-Szene, mit Bars und Cabarets, ja sogar mit Zeitschriften, die Texte homosexueller Autoren veröffentlichen. Die Zeiten für Liebe unter Männern scheinen rosig zu werden - selbst dann noch, als sich die Nationalsozialisten an die Macht drängen.

Hitler duldet Homosexuelle zunächst sogar in den eigenen Reihen, wie etwa seinen Gefolgsmann Ernst Röhm. Doch 1934, nach dem angeblichen Putsch des SA-Chefs und seiner von Hitler angeordneten Ermordung, ändert dieser die moralische Marschrichtung drastisch. Allenfalls reichswichtige Künstler wie der homosexuelle Gustaf Gründgens dürfen nun noch mit stillschweigender Duldung des Regimes rechnen.

Für alle anderen verschärft Hitler den §175 derart, dass bereits eine flüchtige Berührung, ein Kuss oder schon der bloße Verdacht des Schwulseins ausreichen, um ins Zuchthaus oder gleich in ein Konzentrationslager zu kommen. Rund 100.000 Homosexuelle werden von den Nazis verschleppt und gefoltert, etwa 15.000 der mit einem rosa Winkel gebrandmarkten Opfer werden umgebracht. Wie so viele andere Gesetzte überdauert auch der §175 das Ende des Tausendjährigen Reichs in unveränderter Form. Das Bundesverfassungsgericht urteilt in den 50er Jahren sogar, der Paragraf sei "formell ordnungsgemäß erlassen worden und nicht in dem Maße nationalsozialistisch geprägtes Recht, dass ihm in einem freiheitlich-demokratischen Staate die Geltung versagt werden muss".

Eine erste Wende bringt die Strafrechtsreform im Jahr 1969. Von nun an ist Homosexualität unter erwachsenen Männern straffrei. Weil aber die Mehrheit der Deutschen homophile Liebe immer noch als perverse Verirrung verurteilt, müssen schwule Männer weiter ein pseudo-bürgerliches Doppelleben führen oder sich mit einer verachteten Existenz am Rand der Gesellschaft abfinden. Wie eine Bombe wirkt da 1971 Rosa von Praunheims Film "Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt", der den Startschuss zur Gründung zahlreicher schwuler Emanzipationsgruppen gibt.

Doch es dauert noch bis zum 10. März 1994, bis die Streichung des 123 Jahre alten "Schwulenparagrafen" endgültig den Deutschen Bundestag passiert. 2001 kann Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit auf dem SPD-Parteitag als erster Spitzenpolitiker unter großem Applaus verkünden: "Ich bin schwul, und das ist auch gut so." Laut einer Emnid-Umfrage von 2007 würden inzwischen 79 Prozent der Bundesbürger einen homosexuellen Bundeskanzler akzeptieren.

Stand: 10.03.09