3. Juli 1878 - Spielkartensteuer wird gesetzliche Einnahmequelle

Stand: 03.07.2018, 00:00 Uhr

In Großbritannien gibt es seit April 2018 eine Zuckersteuer auf Limonaden. Denn jeder zweite Erwachsene und fast ein Drittel der Kinder auf der Insel sind übergewichtig. Die Abgabe ist schon jetzt ein Erfolg: Viele Hersteller haben den Zuckergehalt ihrer Getränke gesenkt.

Eine Zuckersteuer gab es in der Vergangenheit auch in Deutschland, rund 150 Jahre lang. Sie wurde 1993 abgeschafft. Und das passiert nicht oft. "Wenn der Staat eine Einnahmequelle entwickelt, vergisst er häufig, warum er sie entwickelt hat. Er nimmt das Geld und benutzt es für die Dinge, die anstehen", erklärt Carsten Weerth, Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der Fachhochschule für Ökonomie und Management in Bremen.

Spielkartensteuer eingeführt (am 03.07.1878) WDR 2 Stichtag 03.07.2018 04:08 Min. Verfügbar bis 30.06.2028 WDR 2

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Staaten sammeln Geld mit Spielkarten ein

Auch an manch andere Abgaben erinnert sich in Deutschland kaum einer mehr: beispielsweise an die Teesteuer, die Leuchtmittelsteuer, die Speiseeis-Steuer – und die Abgabe auf Spielkarten.

"Im 18. Jahrhundert haben viele kleine Staaten mit der Besteuerung angefangen, zum Beispiel der Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg im Jahr 1752", sagt Weerth. Lange Zeit gilt das Kartenspiel als moralisch verwerflich. Mitunter sind Spielkarten sogar verboten.

Doch dann entdecken die Regierenden, dass sich die Blätter gut dazu eignen, Geld einzusammeln. Am 3. Juli 1878 werden die verschiedenen Landesabgaben auf Spielkarten durch eine Reichssteuer ersetzt. Kontrolliert wird sie ganz einfach: mit einem Stempel auf dem Kartenspiel.

Auch Bagatellsteuern können sinnvoll sein

Mehr als 100 Jahre lang überlebt die Spielkartensteuer. Am Ende bringt sie nicht mehr viel ein und wird 1981 abgeschafft. Denn die Frage ist laut Carsten Weerth immer: "Wie viel Aufwand muss getrieben werden, um die Steuer zu erheben?"

Dennoch können auch sogenannte Bagatellsteuern sinnvoll sein, also Steuern, die keine großen Summen einbringen. Ein Beispiel ist die Sondersteuer auf Alkopop-Getränke von 2004. Zuvor war das Komasaufen bei Jugendlichen zum Problem geworden. Die Abgabe wirkt prompt: Der Absatz der Getränke geht rapide zurück.

Und die Steuer auf Alkopop-Getränke hat noch einen anderen Vorteil. "Der Überschuss aus dieser Steuer fließt in die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: um den Alkoholkonsum und die Alkoholsucht zu bekämpfen", so der Lehrbeauftragte für Steuerrecht, Carsten Weerth.

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