4. Mai 1998 – Kranzgeld wird abgeschafft

Stand: 04.05.2018, 00:00 Uhr

1992 bekommt Sigrid Schöne am Amtsgericht Münster eine seltsame Klage auf den Tisch. Eine junge Frau fordert 1.000 D-Mark Schadensersatz von ihrem Ex-Verlobten, weil dieser sie unter Vorspiegelung eines Eheversprechens ins Bett bekommen habe. Berufen kann sie sich auf den "Kranzgeld-Paragrafen", der aus uralten Zeiten in die Rechtssprechung der Bundesrepublik hineingeraten ist.

Dann fällt Richterin Schöne ein bahnbrechendes Urteil. Sie weist die Klage mit der Begründung ab, dass der Kranzgeld-Paragraf verfassungswidrig sei, weil er die Gleichstellung von Mann und Frau unterwandere. Warum, so fragt die Richterin, solle denn nur die Frau von einem gelösten Verlöbnis den Schaden haben?

Kranzgeld wird abgeschafft (am 04.05.1998) WDR 2 Stichtag 04.05.2018 04:12 Min. Verfügbar bis 01.05.2028 WDR 2

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Das Bundesverfassungsgericht, das die Klägerin daraufhin bemüht, hat am Urteil nichts auszusetzen. Der Kranzgeld-Paragraf gilt offiziell als veraltet, seine Tilgung ist nur noch eine Frage der Zeit.

"Billige Entschädigung"

Für die Bezeichnung des Kranzgeld-Paragrafen gibt es verschiedene Erklärungen. Eine davon verweist auf einen alten Hochzeitsbrauch, der "Befleckten" nicht gestattet, jungfräulich weiß bekränzt zum Altar zu schreiten, sondern nur mit Strohgeflecht. 1896 findet der Kranzgeld-Paragraf als Nummer 1.300 Eingang in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und tritt mit diesem vier Jahre später in Kraft. "Der Heilige Geist ist sehr verwundert, Maria klagt auf Tausenddreihundert", lautet die Eselsbrücke der Juristen.

"Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen", heißt es von nun an im BGB. Und weiter: "Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, dass er durch Vertrag anerkannt oder dass er rechtshängig geworden ist."

"Kommerzialisierung der Geschlechtsehre"

Das "Kranzgeld" ist älter als die Bundesrepublik. Und schon früh regt sich Protest gegen diese "Kommerzialisierung der weiblichen Geschlechtsehre". Trotzdem wird der Paragraph später hin und wieder bemüht: 1910 etwa wird ein Ex-Verlobter zu 15.000 Reichsmark Schadenersatz verurteilt.

Aber der Wert der verlorenen Ehre sinkt im Laufe der Zeit rapide. In den 1960er Jahren schätzt ein bundesdeutsches Gericht den Wert der Unschuld nur noch auf 500 D-Mark.  Am 4. Mai 1998 fliegt der Paragraf mit einer Neuordnung des Eheschließungsrechts endgültig aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch heraus.

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