17. August 1955 - Kassenarztgesetz wird verabschiedet

Stand: 17.08.2020, 00:00 Uhr

"Als Gesundheitspolitiker braucht man wirklich ziemlich harte Nerven und sehr viel Durchsetzungs- und Stehvermögen", sagt der Gesundheitsökonom Hartmut Reiners. "Norbert Blüm hat das mal schön auf den Begriff gebracht: Gesundheitspolitik ist Schwimmgymnastik im Haifischbecken."

Das zeigt sich auch in der jungen Bundesrepublik. Nach dem Zweiten Weltkrieg dauert es zehn Jahre, um die Beziehungen zwischen Ärzten und Krankenkassen neu zu regeln. Erst am 17. August 1955 wird das "Gesetz über Kassenarztrecht" (GKAR) verkündet - beschlossen vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates.

Rechtslücke gefüllt

Das Gesetz kommt wegen einer Rechtslücke zustande. 1945 lösten die Alliierten die "Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands" (KVD) als naziaffine Organisation auf. Darum wird die Grundlage für die "Kassenärztliche Bundesvereinigung" (KBV) geschaffen.

Die Strukturen auf Landesebene hingegen wurden in den drei Westzonen beibehalten. Die Vereinbarungen zwischen Ärzten und Krankenkassen von 1932 fließen in das neue Gesetz ein.

Kassenarztgesetz wird verkündet (am 17.08.1955) WDR 2 Stichtag 17.08.2020 04:11 Min. Verfügbar bis 15.08.2030 WDR 2

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Punkte für Leistung

Seit 1955 haben die Ärzte bei der Vergütungsfrage nichts mehr mit den Krankenkassen zu tun. "Das läuft alles über die Kassenärztliche Vereinigung", sagt Gesundheitsökonom Reiners.

Die Honorarverteilung sei nach einem einheitlichen Bewertungssystem gestaltet. Jede ärztliche Leistung werde mit einer Punktzahl versehen, die Punkte wiederum auf das Budget umgerechnet. Daraus ergebe sich der Betrag für die jeweilige Leistung.

Freie Arztwahl

Auch die freie Arztwahl wird 1955 festgeschrieben. Wer privat versichert ist, hat zwar schon vorher freie Auswahl. Doch für Kassenpatienten ist dies bis dahin nicht selbstverständlich.

Neben Patientenansprüchen geht auch um die Interessen der Ärzte. Beim jahrelangen Streit um ein neues Gesetz war unter anderem ein innerärztlicher Konflikt für Verzögerungen verantwortlich.

Mehr Niederlassungen möglich

Es brodelte zwischen alteingesessenen und jüngeren Ärzten, die sich ebenfalls niederlassen wollten. Das Problem: Die Zahl der Kassenpatienten pro Arzt ist begrenzt. Im Kassenarztgesetz werden deshalb die Verhältniszahlen angehoben. Vor 1955 ist ein Arzt auf 1.000 Versicherte zugelassen, danach ein Arzt auf 600 Versicherte.

Doch Ärger gibt es trotzdem. Der Verband der nicht-niedergelassenen Ärzte wehrt sich gegen die Zulassungssperren. 1960 gibt ihnen das Bundesverfassungsgericht recht. Die Berufsfreiheit dürfe nicht eingeschränkt werden. Das ist Anlass für weitere "Schwimmgymnastik" im Sinne Blüms.

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