23. November 1918 - Acht-Stunden-Tag in Deutschland eingeführt

Stand: 23.11.2018, 00:00 Uhr

Ende des 19. Jahrhunderts schuften sich die Arbeiter in den Fabriken regelrecht zu Tode. Limits gibt es kaum, Lebenszeit ist weitgehend Arbeitszeit. Reichskanzler Otto von Bismarck zeigt sich für diese Nöte verständnisvoll. "Wer empfindet nicht das Bedürfnis zu helfen, wenn er den Arbeiter gegen den Schluss des Arbeitstages müde und ruhebedürftig nach Hause kommen sieht", sagt er 1885 in einer Rede im Parlament.

"Wie dies aber gemacht werden soll" – da hat Bismarck auch keinen Plan. Denn auch für ihn wiegen Staats- und Unternehmensinteressen mehr als die Sorgen des kleinen Mannes an der Stanze. "Die Spitze unserer Industrie ist die Exportindustrie", sagt der Kanzler. "Lassen Sie die Exportindustrie konkurrenzunfähig werden mit dem Auslande und unsere ganze Industrie wird darunter leiden; die Möglichkeit, die Arbeiter zu beschäftigen wird sofort erheblich zurückgehen."

Einführung des Achtstundentag (am 23.11.1918) WDR 2 Stichtag 23.11.2018 04:11 Min. Verfügbar bis 20.11.2028 WDR 2

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Aufstand in Sachsen

Die sich von England aus ausbreitende Industrialisierung kennt in Bezug auf tägliche Arbeitsstunden ohnehin kein Pardon. 15 Stunden sind im Mutterland der kapitalistischen Ausbeutung keine Seltenheit, auch Kinder müssen in die Stollen.

Im sächsischen Crimmitschau sind die Weberinnen gezwungen, schon ihre Säuglinge in 1,20 m lange Kisten neben dem Webstuhl zu verfrachten, wo sie elf Stunden verharren müssen. 1903 kommt es hier zum größten Textilarbeiterstreik im Deutschen Kaiserreich mit dem Ziel kürzerer Arbeitszeiten. Er wird nach fünf Monaten ergebnislos beendet, aber die Unternehmer begreifen, dass es für sie schwerer wird. Robert Bosch führt drei Jahre später freiwillig den Acht-Stunden-Tag ein – auch und gerade zur Sicherung der Arbeitsproduktivität.

Trotz weiterer Streiks dauert es bis zu den revolutionären Umstürzen nach dem Ersten Weltkrieg und bis zur Weimarer Republik, bis der Acht-Stunden-Tag in der Gesetzgebung verankert wird. Unter Friedrich Ebert, der auch das Frauenwahlrecht einführt und die Zensur abschafft, ergeht am 23. November 1918 eine entsprechende Verordnung zur Regelung der Arbeitszeit. Aber schon fünf Jahre später beginnen Ausnahmeregelungen die Verordnung aufzuweichen.

Mehr Ausnahmen als in der Weimarer Republik

1949 führt der Alliierte Kontrollrat den Acht-Stunden-Tag wieder ein – allerdings von Montag bis Samstag. In der DDR wird nach dem Mauerfall die Fünf-Tage-Woche eingeführt. Die Arbeitszeit wird verkürzt. Als Ausgleich werden Feiertage wie Ostermontag, Himmelfahrt, Fronleichnam, Buß- und Bettag abgeschafft.

In der Bundesrepublik schreiben die erstarkenden Gewerkschaften den Acht-Stunden-Tag – und die 35-Stunden-Woche – wieder auf ihre Fahnen. Aber es dauert bis 1994, bis dieser auch gesetzlich festgeschrieben wird. Allerdings mit mehr Ausnahmen als in der entsprechenden Regelung zu Zeiten der Weimarer Republik.

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