Dabei geht es um eine Summe, die der Klub von einem anderen Sponsor (Bauunternehmen Harfid) bekommen sollte, der aber in finanzielle Schwierigkeiten geriet.
"Leider wurde die vertraglich fixierte Zahlungsfrist für die Schuldübernahme trotz zahlreicher Ankündigungen von Whitefield nicht gehalten. Deshalb hat der Verein unmittelbar nach dem Ablauf der finalen Frist Klage eingereicht", erklärte der Revierklub auf dpa-Anfrage und bestätigte damit einen Bericht vom "Handelsblatt".
Verhandlungstermin Ende März
Das Gericht bestätigte den Verhandlungstermin am 27. März und den Eingang der Klageschrift im Juli 2023. "In dem Verfahren 26 O 234/23 macht der Kläger im Wege eines Urkundsprozesses Zahlungsansprüche gegen die Beklagte wegen einer Nichtzahlung von Entgeltansprüchen aus einem Werbepartnervertrag nach einer Schuldübernahme in Höhe von 2.975.000 Euro geltend", teilte das Landgericht mit.
"Die Beklagte soll sich nach dem Vortrag des Klägers ihm gegenüber verpflichtet haben, die offenen Forderungen aus dem Werbepartnervertrag des Klägers mit einer anderen Vertragspartnerin zu übernehmen", hieß es weiter.
Whitefield hält Klage für unbegründet
Whitefield hält die Klage für unbegründet. "Da die Anteile der Harfid Holding nie in den Besitz der Whitefield gelangen konnten, wurde Schalke informiert, dass Whitefield dieser Verpflichtung von Harfid nicht nachkommen werde", sagte ein Unternehmenssprecher dem "Handelsblatt". Man habe sich zwar bereit erklärt, einen Schuldbeitritt zu erklären. "Jedoch immer nur unter der Voraussetzung, dass die Harfid-Transaktion über die Bühne geht, was vor unserem Rücktritt immer noch nicht der Fall war", teilte das beklagte Unternehmen mit.
Die Gesamtverbindlichkeiten des finanziell angeschlagenen Bundesligaabsteigers belaufen sich auf rund 165 Millionen Euro.