Wer einer kleinen Partei angehörte, hatte nichts zu sagen und nichts zu fragen. Also begann er oder sie dazwischen zu schreien. Deshalb hagelte es in den ersten vier Jahren im Bundestag 156 Ordnungsrufe; 40 Rednern wurde das Wort entzogen und 17 Abgeordnete mussten sogar den Saal verlassen. Am 10. Dezember 1953 wurde dann nach englischem Vorbild die Zwischenfrage während der Rede eines Abgeordneten erlaubt und eingeführt.
Aber wer eine Frage stellen will, muss erst fragen, ob der Redner damit einverstanden ist. Und: Dumme Fragen gibt´s ja nicht, aber unzulässige schon - jedenfalls laut Geschäftsordnung des Bundestages.
Redaktion: Michael Rüger