ZeitZeichen

01.10.1874 - Gesetz zum Personenstand in Preußen

Stand: 08.03.2016, 17:01 Uhr

"Erst nur flüchtig und zivil - dann mit Andacht und Gefühl." Hinter den launigen Versen von Wilhelm Busch steckte ein handfester politischer Konflikt. Preußen hatte 1874 das neue Gesetz zum Personenstand verabschiedet, und von nun an durften ausschließlich Standesbeamte Geburts-, Heirats- und Sterbefälle beurkunden.

Von Jörg Beuthner

Das war ein durchdachter Schlag, vor allem gegen die katholische Kirche. Denn die Kirchen waren bis dahin federführend bei allen Fragen des Personenstandes. Mit seinem sogenannten "Kulturkampf" wollte Bismarck den katholischen Einfluss auf Staat und Gesellschaft massiv beschneiden.

Der "Kulturkampf" wurde 1887 beendet, aber das Personenstandsgesetz blieb und beförderte so die Trennung von Staat und Kirche.

Redaktion: Ronald Feisel

Die Sendung zum Nachhören und Download WDR ZeitZeichen 01.10.2014 14:28 Min. Verfügbar bis 28.09.2054 WDR 5

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