Und so durften vom 6. Mai 1848 an preußische Zivil- und Militärgerichte keine Prügelstrafen mehr aussprechen. Aus der Welt waren sie damit noch lange nicht.
Es durften weiterhin verprügelt werden: Strafgefangene von den Wärtern, das Gesinde vom Herrn, Lehrlinge vom Meister, Schüler vom Lehrer, Ehefrauen von ihren Männern und Kinder sowieso.
Es war noch ein langer Weg bis zur allgemeinen Ächtung der Gewalt im öffentlichen Leben.
Redaktion Michael Rüger