Millionenschwerer Betrug mit Corona-Hilfen: Täter zu Haftstrafen verurteilt

Stand: 17.04.2024, 07:00 Uhr

Vier Männer aus Essen, Dortmund und Köln hatten sich Corona-Soforthilfen und Kredite in Höhe von sechs Millionen Euro ergaunert. Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf drei von ihnen wegen Betrugs verurteilt.

Von Martin Höke

Wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs bei Corona-Hilfen und staatlichen Krediten hat das Landgericht Düsseldorf am Dienstag zwei Männer zu Haftstrafen von vier Jahren und acht Monaten sowie fünf Jahren und acht Monaten verurteilt.

Ein Angeklagter wurde wegen Beihilfe zu den Betrügereien schuldig gesprochen und erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe, so eine Gerichtssprecherin (AZ 14 Kls 6/23). Das Verfahren gegen den vierten Angeklagten wurde wegen Erkrankung abgetrennt und ausgesetzt.

Für Betrug Firmen erfunden

Die Angeklagten aus Essen, Dortmund und Köln hatten zwischen Ende März 2020 und Ende November 2022 für erfundene Firmen staatliche Corona-Soforthilfen und Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von knapp sechs Millionen Euro ergaunert. Das Gericht ordnete an, den Ertrag aus den Taten, je nach Beteiligung, bei den verurteilten Männern einzuziehen.

Die von den Angeklagten erdachten und angeblich wegen der Pandemie ins Schlingern geratenen Unternehmen hatten klangvolle Namen wie "Wesley van Hoek", "Tasty-Spezialitäten GmbH" oder "Maria-Theresia Lebensmittel".

Strohmänner im Ausland rekrutiert

Alle Firmen waren laut Anklage "nur zur Erlangung der Subventionen gegründet worden". Dann wurden Corona-Sofort- und Überbrückungshilfen sowie Fördergelder beantragt. Da Firmen gesetzlich vorgeschrieben einen Geschäftsführer haben müssen, wurden die nötigen Strohmänner laut Anklage in Italien oder Südosteuropa von Helfern rekrutiert und in Deutschland bei den Behörden angemeldet.

Die Angeklagten im Alter von 46, 54 und 56 Jahren waren nach Finanzermittlungen ins Visier der Fahnder geraten. Monatelang wurde gegen sie verdeckt ermittelt, ehe sie Ende 2022 festgenommen wurden.

Kronzeuge packte aus

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft konnte sich neben zahllosen Telefonmitschnitten und sichergestellten Unterlagen auf einen Kronzeugen stützen. Ein 56-jähriger Mitangeklagter hatte im Ermittlungsverfahren nicht nur umfassend gestanden, sondern auch weitere Täter genannt und die Mitangeklagten belastet.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wurde das Verfahren gegen den Mann in der Vorwoche abgetrennt und ausgesetzt. Der 56-Jährige habe sich dauerhaft krank gemeldet.

Die Staatsanwältin hatte Gefängnisstrafen zwischen drei und fünf Jahren für die übrig gebliebenen drei Angeklagten gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Über dieses Thema berichten wir am 17.04.2024 auch im WDR Hörfunk: WDR2 Lokalzeit Rhein/Ruhr.

Unsere Quellen:

  • Gerichtssprecherin Landgericht Düsseldorf
  • WDR-Reporter vor Ort