Chaos an Flughäfen: So geht Verreisen 2022

Stand: 25.07.2022, 16:25 Uhr

Mitten in der Hauptreisezeit sorgt Personalmangel an Flughäfen und bei Airlines für jede Menge Ärger. Was müssen Reisende beachten, damit der Traumurlaub nicht ins Wasser fällt?

Nach mehr als zwei Jahren Corona wollen alle eigentlich nur noch eins: ab in den Urlaub. Doch ausgerechnet in den Sommerferien machen sich die Spätfolgen der Pandemie in der Luftfahrt-Branche bemerkbar: In den Flughäfen müssen zu den Stoßzeiten Passagiere teilweise mehrere Stunden warten, bevor sie endlich die Sicherheitskontrolle passiert haben. Die Buchungen Tausender Kunden von Lufthansa, Eurowings und Easyjet wurden bereits Wochen vor dem Abflug gestrichen.

Der Grund ist immer derselbe: Es fehlt Personal - von der Sicherheitskontrolle über die Flugzeugabfertigung bis hin zu den Flugbegleitern. Allzu schnell wird sich an diesem Zustand auch nichts ändern: Neues Personal zu rekrutieren und auszubilden, braucht Zeit.

Kurz: In diesem Sommer wird Fliegen zum Abenteuer: auf ungute Weise. Wir haben einige Tipps zusammengestellt, mit denen Reisende (hoffentlich) trotzdem ans Ziel kommen.

Wie geht man am Flughafen auf Nummer sicher?

Flug verpasst? | Bildquelle: Sebastian Gollnow / dpa

Die Lösung ist einfach - aber ziemlich nervtötend: Speziell zum Ferienbeginn und vor langen Wochenenden sollte man sehr früh am Flughafen sein. So kann man auch bei extrem langen Schlangen vor dem Check-in und vor der Sicherheitskontrolle halbwegs sicher sein, dass man am Ende tatsächlich im Flieger sitzen wird. Zu normalen Zeiten empfehlen Fluggesellschaften ihren Passagieren, rund zwei Stunden vor Abflug am Airport zu sein. Aktuell rufen einige Airlines dazu auf, vier Stunden oder länger einzuplanen.

Und wenn ich den Flug trotzdem verpasse?

Falls man sich an die Empfehlung seiner Fluggesellschaft gehalten hat und zeitig vor Ort war, sei man juristisch eigentlich auf der sicheren Seite, sagt Arndt Kempgens, Anwalt für Verkehrsrecht. "Wer unverschuldet wegen zu langer Wartezeiten am Check-In einen Flug verpasst, hat Ansprüche gegen die jeweilige Fluggesellschaft."

Verpasse man den Flug hingegen wegen langer Schlangen an den Sicherheitskontrollen, hafte die Bundesrepublik Deutschland für die entstandenen Mehrkosten. Zwar seien an den allermeisten Flughäfen private Sicherheitsunternehmen für die Kontrolle zuständig, so Kempgens. Die Verantwortung trage aber die Bundespolizei, weil es sich um eine hoheitliche Maßnahme handelt.

In einem solchen Fall haben Reisende allerdings keinen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung - die gibt es nur, wenn die Airline für den verpassten Flug verantwortlich ist. Nur die zusätzlich entstandenen Kosten werden ersetzt. Man sollte aber auf jeden Fall alle Quittungen aufbewahren. Ansprüche können formlos per Mail oder Brief bei der Bundespolizei eingereicht werden.

Allerdings sei es oft schwer nachzuweisen, dass man rechtzeitig vor Ort war, so Kempgens. Der Jurist rät dazu, ein Foto von dem Moment zu schießen, an dem man sich anstellt - am besten mit automatischem Zeitstempel. Und: Bemerken Reisende, dass es nur sehr langsam vorangeht, müssen sie sich bemerkbar machen und das Flughafenpersonal auf ihr persönliches Zeitproblem aufmerksam machen - vor Zeugen.

Und wenn der Flug kurzfristig gestrichen wird?

Wird der Flug kurzfristig durch die Airline annulliert oder ist extrem verspätet, dann haben Passagiere Anspruch auf eine relativ großzügige Entschädigung. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung greift bei annullierten Flügen allerdings nur dann, wenn die Airline den Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug streicht. Bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer gibt es 250 Euro, bei Mittelstreckenflügen bis 3.500 Kilometer 400 Euro und bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometer 600 Euro. Außerdem muss wahlweise der Flugpreis zurückgezahlt oder eine alternative Verbindung angeboten werden.

Und wenn der Flug mindestens zwei Wochen vor dem Reisedatum annulliert wird?

Wenn die Fluggesellschaft den Flug mindestens 14 Tage vor Abflug streicht, muss sie zwar keine Entschädigung zahlen. Aber: Die Airline muss in solchen Fällen eine alternative Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten. Falls der Kunde den Flug nicht mehr antreten möchte, gibt es den kompletten Flugpreis (einschließlich Steuern und Gebühren) zurück.

Bietet die Airline keinen oder nur einen sehr späten Alternativflug an und sind bessere Verbindungen (auch bei anderen Airlines) verfügbar, raten die Verbraucherzentralen, der Fluggesellschaft eine Frist für ein entsprechendes Angebot zu setzen. Wie lang eine solche Frist sein muss, hängt davon ab, wieviel Zeit noch bis zum ursprünglich geplanten Abflugtermin verbleibt.

Wenn durch die Annullierung zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel für nicht stornierfähige Hotelzimmer oder verpasste Fähren, so muss laut Verbraucherzentrale die Airline auch diese Kosten erstatten. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Fluggesellschaft die Stornierung selbst verschuldet hat: Fällt der Flug wegen Personalmangels aus, so kann man davon ausgehen, dass die Airline die Verantwortung trägt. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass Kunden ihr Recht meistens vor Gericht durchsetzen müssen. Wer eine gute Rechtschutzversicherung hat, der sollte es darauf ankommen lassen.

Lässt sich das Geld, das einem zusteht, berechnen?

Ja. Aus Sicht von Verbraucherschützern sollten Fluggäste bei Flugärger kostengünstig und ohne viele Hindernisse zu ihrem Recht kommen. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine sogenannte Flugärger-App entwickelt. Dabei handelt es sich um ein Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen.

Gilt das alles auch für Pauschalreisen?

War der annullierte Flug Teil einer Pauschalreise, dann müssen sich Urlauber nicht an die Fluggesellschaft, sondern an den Reiseveranstalter wenden. Dieser kümmert sich um Ersatzflüge, bucht Hotels um und kümmert sich um die gesamte Organisation. Falls die "neue" stark von der gebuchten Reise abweicht, können die Kunden unter Umständen Ansprüche wegen eines Reisemangels geltend machen: zum Beispiel eine anteilige Rückzahlung, die Kündigung des Vertrags und/oder Schadensersatz.

Auch wenn Pauschalreisende durch lange Schlangen an den Sicherheitskontrollen ihren Flug verpassen, sollten sie sich an den Veranstalter wenden. Denn die Verzögerung gilt als Reisemangel und kann ebenfalls Schadensersatz-Ansprüche nach sich ziehen.